Notbetreuung von Kindern in Bergkamen
Die neuerliche Ausweitung der Notbetreuungen in den Schulen und Kindertageseinrichtungen um Kinder von Angehörigen systemrelevanter Berufsgruppen ab dem 20.04.20, hebt die Pflicht zur bisherigen Beantragung dieser Betreuung nicht auf. Darauf weist jetzt der Krisenstab der Stadtverwaltung hin.
Das Antragsformular und die Liste der Berufsgruppen auf deren Angehörige dies zutrifft, sind auf der Homepage der Stadt Bergkamen zu finden. Inwieweit eine möglicherweise steigende Nachfrage in den Kindertageseinrichtungen tatsächlich realisiert werden kann wird derzeitig intensiv beraten.
Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020 Liste