(Noch) kein „Firlefanz“: Geldstrafe für Besitz von Marihuana

von Andreas Milk
Für den Verteidiger fiel das Ganze in die Rubrik „Firlefanz“. Und selbst der Richter merkte bei der Urteilsverkündung an, „im politischen Berlin“ gebe es Bestrebungen, die dazu führen könnten, dass Verfahren wie dieses überflüssig werden. Der Bergkamener Marvin T. (Name geändert) war wegen Besitzes von Marihuana angeklagt worden. Knapp 13 Gramm fand die Kripo bei einer Durchsuchung Ende April. Irgendwer hatte den Fahndern einen Tipp gegeben. Der größte Teil des verbotenen Stoffs lag in Tütchen verpackt auf Marvin T.s Couchtisch. Daneben nahmen die Beamten 200 Euro und T.s Handy mit.

Geld und Handy dürfte er zurückbekommen – beides hat nichts mit dem Drogendelikt zu tun. Das Marihuana dagegen dürfte von Staats wegen vernichtet werden.

Marvin T., Anfang 20 und so gerade eben kein Kunde mehr für einen Jugendrichter, hat ein paar Einträge im Bundeszentralregister. Es ging unter anderem um Betäubungsmittel und um Körperverletzung. 2015 ging es los; unter anderem waren Jugendarreste die Folge. Zuletzt gab es eine Geldstrafe wegen Betrugs.

Zur Zeit besucht T. die Abendschule mit dem Ziel Hauptschulabschluss. Tagsüber jobbt er bei einer Lieferfirma. Das Marihuana in seiner Wohnung kostet ihn nun 250 Euro: So hoch ist die Geldstrafe (25 Tagessätze à 10 Euro), die der Strafrichter am Amtsgericht Kamen gegen den jungen Mann verhängte.