Nicht alle GSW-Kunden müssen ihren Zähler selbst ablesen – Das gilt es bei der Ablesung zu beachten

Die GSW bitten ihre Kundinnen und Kunden um ihre Zählerstände. Einige Zähler – etwa in größeren Wohneinheiten mit Mietern – werden wie hier von Mitarbeitern der GSW abgelesen. Peter Sprejz kümmert sich seit sechs Jahren um die verlässliche Zählerablesung im Versorgungsgebiet.

Rückt das Jahresende näher, dann rückt auch die Zählerablesung bei den Gemeinschaftsstadtwerken (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen näher. In diesen Tagen werden die Kundinnen und Kunden des kommunalen Energieversorgers gebeten, ihre Zählerstände für Erdgas, Strom, Fernwärme und/oder Wasser den GSW zu übermitteln. Dabei gilt es, einige Dinge zu beachten:

  • Beim Stromzähler wird der Zählerstand in kWh (Kilowattstunde) bis zur letzten und roten Nummer, also OHNE Kommastelle, erfasst. Bei einem Doppeltarifzähler – also mit jeweils einem Wert für den Haupttarif (HT) und den Nebentarif (NT) – müssen beide Zählerstände übermittelt werden. Der jeweils unterstrichene bzw. angeleuchtete Wert bildet dabei den aktuellen Tarif.

 

  • Beim Gaszähler wird der Zählerstand in m³ (Kubikmeter) ebenfalls bis vor die Kommastelle (rote Umrandung) abgelesen.
  • Beim Wasserzähler wird der gesamte Zählerstand in m³ (Kubikmeter) abgelesen. Hier gibt es keine
  • Anders als bei den anderen Zählertypen werden beim Wärmezähler für den Zählerstand in kWh (Kilowattstunde) auch alle Nachkommastellen an die GSW übermittelt.

Nicht alle Kundinnen und Kunden müssen den Zählerstand selbst ablesen: Einige Zählerstände im Versorgungsgebiet werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GSW aufgenommen. Das gilt beispielsweise für größere Wohneinheiten mit Mietern. Hier sind die Zähleranlagen zum Teil nicht für jeden Mieter zugänglich – etwa zum Schutz vor Vandalismus oder Betrugsversuchen. Dann übernehmen die Hausverwalter, Hausmeister oder eben Mitarbeiter der GSW die Ablesung. Deshalb sind in diesen Tagen also verstärkt Mitarbeiter der GSW im Versorgungsgebiet im Einsatz. Sie sind an ihrem Dienstausweis als GSW-Mitarbeiter erkennbar.

Sukzessive Umstellung auf moderne Messeinrichtungen

Seit sechs Jahren kümmert sich auch Peter Sprejz um die verlässliche Zählerablesung. Der gelernte Energieelektroniker hat dabei schon einige Kuriositäten erlebt. „Einmal wurden zum Beispiel die Namen der Mieter mit einem Aufkleber direkt auf das jeweilige Zählerfeld geklebt. Da wird es natürlich schwierig mit der Ablesung“, sagt der 53-Jährige. In Erinnerung bleiben aber auch beschmierte oder zerstörte Anlagen, auf denen keine Zählerstände mehr ablesbar waren.

Die GSW tauschen sukzessive die älteren Stromzähler aus, um sie auf moderne Messeinrichtungen umzurüsten. Damit lässt sich unter anderem die aktuelle Leistung aufzeigen. In einem vorgegebenen Turnus sowie stichprobenartig werden die Zähler auf die moderne Einrichtung umgestellt. „Es kann also sein, dass in einem Wohnhaus mit mehreren Parteien unterschiedliche Zählertypen nebeneinander hängen“, erklärt Peter Sprejz aus dem Messstellenbetrieb der GSW. Eine Umstellung findet auch dann statt, wenn der vorherige Stromzähler defekt sein sollte.

Für die Kundinnen und Kunden, die ihren Zählerstand selbst ablesen, gibt es verschiedene Wege, um die Werte an die GSW zu übermitteln. Die Verantwortlichen der GSW bitten darum, dass dies möglichst online geschieht. Wer seinen Zählerstand für Erdgas, Strom, Fernwärme und/oder Wasser auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/zaehlerstand einträgt, hat gleichzeitig die Chance auf attraktive Gewinne. In diesem Jahr verlosen die GSW unter allen Kunden, die ihren Zählerstand im Online-Portal eintragen, drei iPhones 14.

Mit der unkomplizierten und praktischen Online-Übermittlung landen Kunden nicht nur im Lostopf, sondern können sich auch den Weg in die GSW-Kundencenter sparen. Alternativ können Kundinnen und Kunden die abtrennbare Ablesekarte auf dem Anschreiben ausfüllen und portofrei an die GSW zurücksenden oder im Kundencenter in die dafür vorgesehenen Einwurfboxen werfen. Die GSW bitten ihre Kunden darum, dass die Ablesekarten mit den Zählerständen bis spätestens zum 7. Januar 2023 übermittelt bzw. postalisch zugesendet sein sollen. Das Online-Portal ist bis zum 13. Januar geöffnet.

Die Zählerstände zum Stichtag 31. Dezember 2022 benötigen die GSW als Grundlage für die Jahresendabrechnung, die im Frühjahr 2023 erfolgt. Sollte der Zählerstand nicht rechtzeitig an die GSW übermittelt worden sein, wird der Zählerstand anhand des Verbrauches in der Vergangenheit geschätzt.