Neufassung der Abwassersatzungen des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen
Am 08.12.2022 hat der Rat der Stadt Bergkamen eine neue Abwasserbeseitigungssatzung, eine neue Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung sowie eine neue Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen beschlossen, die im Amtsblatt bekanntgemacht werden.
Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz und im Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen wurden seitens des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen zum Anlass genommen, die Abwassersatzungen neu zu fassen und an die geänderten Vorschriften der Gesetze sowie an die individuellen Gegebenheiten des Stadtgebietes Bergkamen anzupassen. Die Satzungstexte wurden bei dieser Gelegenheit insgesamt harmonisiert, im Kern jedoch beibehalten.
Als wesentliche Änderung beinhaltet die neue Abwasserbeseitigungssatzung die Pflicht zur Vorlage eines Überflutungsnachweises für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche von 800 m² oder mehr bei der Herstellung oder Änderung eines Anschlusses an den öffentlichen Abwasserkanal.
Ebenso wird vor dem Hintergrund der Klimawandelherausforderungen (Starkregen, Überflutung, Hitzeinseln) als Maßnahme zur Risikoprävention in der neuen Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung als wesentliche Änderung die Gewährung von Gebührenabschlägen bei der Niederschlagswassergebühr bei Gründächern und bei dem Betrieb von qualifizierten Regenwassernutzungsanlagen aufgenommen. Für Informationen zur Antragstellung stehen die Mitarbeiter des Stadtbetriebes gerne beratend zur Verfügung.
Die Gebühr für die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird günstiger und verringert sich auf 95,80 € pro m³ abgefahrenen Grubeninhaltes.