Neue Pfändungsfreigrenzen

Es gelten neue Pfändungsfreigrenzen: Seit Monatsanfang liegt der Freibetrag bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe bei 1050 Euro, auf dem Pfändungsschutzkonto sind 1045,04 Euro geschützt.

„Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten automatisch und ohne Übergangsregelung und müssen sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden“, sagt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen.

Weitere Informationen, Ratgeber und Adressen von Hilfsangeboten erfahren Interessierte in der Beratungsstelle Kamen, Kirchstraße 7.