Neue Coronaschutzverordnung: Händler müssen jetzt ganz flexibel sein

Der Bergkamener Einzelhandel hat sich darauf eingestellt, dass sie ab Montag wegen der Pandemie keine Kundinnen und Kunden in ihre Geschäfte hereinlassen dürfen. Nach der neuen Coronaschutzverordnung, die Landesgesundheitsminister Karl Josef Laumann Freitagmittag vorgestellt hat, muss dies nicht zwingend so sein.

Entscheidend für die Bergkamener Händler ist die Wocheninzidenz für den Kreis Unna. Liegt sie unter 100, bleibt es bei den jüngsten „Lockerungen“. Erst wenn sie an drei aufeinander folgenden Werktagen über 100 gestiegen ist, treten neue Regelungen in Kraft. Kundinnen und Kunden, die einen negativen Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist, dürfen die Geschäfte unter den bekannten Hygieneregeln und mit Maske betreten. Wer nicht getestet ist, darf lediglich vorher bestellte Waren an der Eingangstür abholen und bezahlen. Mit dieser Regel möchte das Land die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger fördern, sich schnell testen zu lassen.

Aktuell liegt die Wocheninzidenz für den Kreis Unna bei 94,7. Allerdings ist sich in den vergangenen Tagen in 10er Schritten gestiegen.

 

Weitere Änderungen in der Coronaschutzverordnung sind:

  • Schwimmbäder dürfen für die Anfängerschwimmausbildung mit Gruppen von höchstens fünf Kindern öffnen.
  • Der Betrieb von Sonnenstudios ist – weil hier keine Dienstleistung von Mensch zu Mensch erbracht wird und nach aktueller einschlägiger Rechtsprechung in Hamburg – bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig.

Inzidenz unter 100, Inzidenz über 100: Auch die neuen Regelungen, die ab 29. März bis zum 28. April gelten, sind kompliziert. Wer alles genau wissen möchte, sollte sich die jüngste Veröffentlichung des Landes-Gesundheitsministerium in aller Ruhe durchlesen.