Nazi-Demos in Dortmund: Strafverfahren wegen Volksverhetzung

Die Nazi-Demos in der Dortmunder Innenstadt und Dortmund-Westerfilde am Mittwochabend verliefen aus Sicht der Polizei weitestgehend friedlich. Allerdings gab es eine Reihe von Strafverfahren.

Während der Kundgebung der Rechtsextremen wurden aus der 47-köpfigen Teilnehmergruppe ausländerfeindliche Parolen skandiert. Die Polizei stellte die Personalien der Teilnehmer fest und leitete Strafverfahren wegen Volksverhetzung ein. Ähnliche Äußerungen waren bereits unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn gegen 19:35 Uhr gefallen. Die Ermittlungen hierzu dauern an. Die Kundgebung der Rechtsextremen war um 20:25 Uhr beendet.

Als Reaktion auf die polizeilichen Maßnahmen meldeten die Rechtsextremen gegen 21:00 Uhr eine Spontanversammlung unter dem Motto „Widerstand gegen Polizeiwillkür“ an. Nachdem aus der Gruppe erneut die von der Polizei untersagten fremdenfeindlichen Parolen skandiert wurden, beendete der Versammlungsleiter die Veranstaltung nur zehn Minuten später. Da weiter ausländerfeindliche Parolen gerufen wurden, löste die Polizei die Versammlung auf, erteilte Platzverweise gegen die Teilnehmer und leitete strafrechtliche Ermittlungen ein.

Einsatzleiter Polizeidirektor Peter Monien: „Mein Dank gilt dem besonnenen Verhalten des friedlichen Gegenprotestes. Es ist nicht akzeptabel, wenn ausländerfeindliche Parolen skandiert werden. Dagegen gehen wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vor.“