Namensänderung: So will ich nicht mehr heißen

Es heißt zwar, Namen seien Schall und Rauch, doch gibt es viele Menschen, die mit dem eigenen Namen hadern. Doch nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können Bürger beim Kreis eine Namensänderung beantragen. Das können zum Beispiel erhebliche Schwierigkeiten bei Aussprache und Schreibweise des Namens sein.

Im vergangenen Jahr sind 56 Anträge (2012 waren es 58) auf öffentlich-rechtliche Namensänderung von der Kreisverwaltung genehmigt worden, davon ergingen in 39 Fällen Namensänderungsbescheide (2012: 37), Vornamensänderungen erfolgten für 17 Personen (2012: 21).

In Kamen haben im vergangenen Jahr sechs Menschen ihren Vornamen geändert, so viel wie nirgendwo sonst im Kreis Unna. Familiennamen wurden zwei geändert.

Namensänderung. Tabelle: Kreis Unna
Namensänderungen im vergangenen Jahr.  (Tabelle Kreis Unna)

Dabei kann man Familien- und Vornamen nur in Ausnahmefällen ändern lassen: Wem sein alter Name nur nicht mehr gefällt, hat keine Aussicht auf eine Namensänderung.

Anstößige oder lächerliche Namen

Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Insbesondere bei schwieriger Schreibweise und Aussprache, anstößig oder lächerlich klingenden sowie sehr langen und umständlichen Namen ist dies der Fall. Dabei steigt nach Mitteilung der Pressestelle des Kreises Unna die Zahl der Anträge eingebürgerter Personen, die aus Migrationsgründen einen deutschen oder internationalen Namen annehmen möchten.

Es gibt auch Anlässe zur Änderung des Familiennamens, die im Interesse eines Kindes liegen können. Davon betroffen sein können Pflegekinder oder Kinder aus geschiedenen Ehen, wenn der oder die Sorgeberechtigte den Geburtsnamen wieder annimmt. Beteiligte an diesen Verfahren sind immer beide Elternteile.

Die Gebühren betragen für eine Namensänderung 1.000 Euro – bei minderjährigen Kindern 375 Euro – und bei der Änderung des Vornamens 250 Euro. Eine Gebührenermäßigung erfolgt bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Namensänderung und kann auch Personen in besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen gewährt werden. Die Namensänderung eines Pflegekindes ist kostenlos.