Nachbarstadt Kamen verschärft Coronaregeln: Ab sofort Maskenpflicht in der Innenstadt

Bis auf Widerruf ist mit Wirkung vom 03.12.2020 im Freien an nachfolgend bezeichneten Orten im Stadtgebiet Kamen in der Zeit von 7.00 bis 22.00 Uhr verpflichtend eine Alltagsmaske (textile MundNase-Bedeckung, Schal, Tuch oder eine gleich wirksame Abdeckung von Mund und Nase aus anderen Stoffen) zu tragen:

Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt:
Adenauerstraße 2-16 und Kämerstraße 14 (Brumberg)
Kampstraße 4-6 (bis Nordstraße 8), 8 (südl. Bereich) und 21-23
Markt 15-24
Marktstraße 1-7
Weerenstraße 1-2
Weststraße 1-23 und 64-90
Willy-Brandt-Platz 1-16
Sparkassenplatz 1

Die Pflicht zum Tragen der Alltagsmaske gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt, Kräfte von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz in Einsatzsituationen sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können; die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen
vorzuzeigen ist.

Die Alltagsmaske kann vorübergehend abgelegt werden, wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung, auf behördliche oder richterliche Anordnung oder aus anderen Gründen (z. B. Vortragstätigkeit, Redebeiträge mit Mindestabstand zu anderen Personen bei zulässigen Veranstaltungen und so weiter, Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen, zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken) erforderlich ist.