Nach Stalking-Urteil droht die Einweisung

von Andreas Milk

Knapp ein Jahr nach Verurteilung eines Bergkameners wegen Stalking und Bedrohung blieb der 42-Jährige im Berufungsprozess vor dem Landgericht Dortmund dabei: Er sei nicht schuldig. Statt einer Geldstrafe könnte das am Ende womöglich seine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung bedeuten.

Rückblende: Der Prozess in erster Instanz war im November 2025 am Kamener Amtsgericht. Im Urteil wird festgestellt: Der Bergkamener machte von einer Nachbarin und deren Tochter – einem Grundschulkind – Bilder vor ihrem Haus; er stalkte sie und ignorierte eine gerichtliche Anordnung gemäß Gewaltschutzgesetz. Er drohte: „Wenn meine Kollegen deinen Mann umgebracht haben, gehörst du mir!“ Und: Er werde Aufnahmen von ihr auf Pornoseiten hochladen.

Der Angeklagte behauptete, das Ehepaar wolle sich an ihm rächen, weil er die Frau nach einem gefährlichen Fahrmanöver angezeigt habe.
Die vom Kamener Amtsrichter verhängte Geldstrafe setzte sich aus 90 Tagessätzen à 15 Euro zusammen. Die Zahl der Tagessätze ist das eigentliche Strafmaß. Erst ab 91 Tagessätzen steht eine Strafe im Führungszeugnis, das etwa ein möglicher neuer Arbeitgeber sehen will. Hätte der Bergkamener das Urteil der ersten Instanz akzeptiert, hätte er also nicht als vorbestraft gegolten. Doch in Dortmund beim Berufungsprozess drangen weder sein Verteidiger noch der Vorsitzende Richter zu ihm durch.

Nun soll er begutachtet werden. Es geht um seine Schuldfähigkeit. Schon die Polizei hatte angeregt, im Fall des Bergkameners den sozialpsychiatrischen Dienst einzuschalten.