Mixgetränke unterschätzt: 80-Jährige mit 1,6 Promille hinterm Steuer
von Andreas Milk
Zwei Menschen saßen diese Woche vorm Kamener Strafrichter, die dringend wieder einen Führerschein haben wollten: eine Frau aus Unna, ein Mann aus Bergkamen. Der Bergkamener (38) war ein „alter Bekannter“. Die Unnaerin war mit ihren 80 Jahren zum ersten Mal auf der Anklagebank – und in einer besonders üblen Lage.
Am Abend des 7. Februar, gegen 22 Uhr, war sie in Kamen auf der Unnaer Straße einem anderen Autofahrer aufgefallen. In ihrem Nissan fuhr sie Schlangenlinien. Die Polizei stoppte sie. Ergebnis der späteren Blutuntersuchung: 1,63 Promille Alkohol. Sie habe mit Bekannten etwas getrunken, erzählte sie nun dem Richter. Dabei habe sie den Alkoholgehalt süßer Mischgetränke unterschätzt. Es tue ihr unendlich leid. Sie trinke keinen Tropfen mehr, habe sich außerdem Beratung beim TÜV geholt. Und sie sei bloß froh, dass am 7. Februar niemandem etwas passiert sei. Problem für sie als Angeklagte war nun nicht eine drohende Geldstrafe, sondern das Fehlen der Fahrerlaubnis seit jenem Tag. Die alte Frau – verwitwet und ohne Kinder, die ihr helfen könnten – ist körperlich beeinträchtigt, kann zu Fuß nur kurze Strecken gehen. Der Richter zeigte Verständnis. Er fand aber auch, dass eine Führerscheinsperre von weiteren sechs Monaten angemessen sei. So steht es nun im Urteil, dazu eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro, gemäß der recht üppigen Rente der Frau.
Der Mann aus Bergkamen hat wegen mehrerer Verkehrsdelikte Vorstrafen. Sogar eine Haft auf Bewährung war dabei wegen Trunkenheit am Steuer und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Diesmal ging es um Unfallflucht. Am 28. Januar war er morgens müde von der Nachtschicht gekommen und hatte das geparkte Auto einer Nachbarin gerammt. Weil es noch früh am Tag war, wollte er nicht gleich bei ihr klingeln. Stattdessen legte er sich hin und trug seiner Frau auf, das später zu erledigen. Aber die Frau „hat es einfach verbummelt“, sagte er dem Richter. Das Urteil hier: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 Euro wegen Unfallflucht plus sieben Monate Führerscheinsperre. So lange hat der Mann in seinem Job als Kurierfahrer Zwangspause. Er will aber seine Geldstrafe abarbeiten.