Mit Beistand vom Chef: Mildes Urteil für Top-Azubi
von Andreas Milk
„Immer pünktlich“ sei sein Azubi – und überhaupt: „Top!“ Im Zuschauerraum des Kamener Amtsgerichts hatte für diese Verhandlung der Chef einer Spedition Platz genommen. Auf der Anklagebank saß ein angehender Berufskraftfahrer – leider ausgerechnet wegen Trunkenheit im Verkehr: Auf der A2 bei Bergkamen war Amadou M. (21, Name geändert) in seinem VW am Morgen des 3. Oktober 2023 Schlangenlinien gefahren. Eine Blutprobe ergab später 1,03 Promille.
Gut zwei Monate danach erging ein Strafbefehl; gleich nach Erhalt gab M. seinen Führerschein ab. Seitdem beschäftigt ihn der Speditionschef eben mit Arbeiten, für die M. nicht fahren muss: im Lager, bespielsweise. Dass der Fall jetzt öffentlich verhandelt wurde, lag daran, dass M. gegen die Höhe des Strafbefehls mit Hilfe eines Anwalts – und wohl auch des Chefs – Einspruch einlegte.
Der Hintergrund: Ende 2018 war Amadou M. aus Guinea nach Deutschland geflüchtet. Die Familie wird politisch verfolgt, sagt M.s Anwalt. M. hat in Deutschland eine Duldung. Nach Ausbildungsende soll daraus eine Aufenthaltsgenehmigung werden. In der Nacht zum 3. Oktober war M. in Dortmund auf einer Geburtstagsfeier. Dort erfuhr er telefonisch, dass sein Bruder im Heimatland ins Gefängnis gekommen sei. Er trank in seiner Frustration Bier, legte sich hin, fuhr sehr früh am nächsten Morgen wieder los. Zu früh, wie sich zeigte.
Angesichts der Umstände – und der Begeisterung von M.s Arbeitgeber für die Nachwuchskraft – sprach der Richter ein mildes Urteil. Eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 30 Euro wegen fahrlässiger Trunkenheit muss Amadou M. zahlen. Einen neuen Führerschein kann er frühestens in fünf Monaten bekommen. Das ist eine vergleichsweise kurze, also großzügige Frist. Eindringlich machte der Richter dem jungen Mann aber auch klar: Alkohol und Straßenverkehr – das passe nicht zusammen. Ein Lkw sei eine Waffe. Das zeige sich oft genug am Kamener Kreuz, wenn wieder einmal ein Lastwagen eine Kolonne von Autos ineinander geschoben habe.