Mini-Solaranlagen werden immer beliebter – Eine Anmeldung im Netz der GSW ist Pflicht

Jede Erzeugungsanlage, die im Versorgungsgebiet der GSW Energie erzeugt, muss angemeldet werden. Das gilt auch für Mini-Solaranlagen, die beispielweise an Balkonen installiert werden können. Foto: GSW

Das Interesse an Mini-Solaranlagen steigt. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger möchten sich eine sogenannte steckerfertige Erzeugungsanlage für den eigenen Energieverbrauch anschaffen. Rund 200.000 Geräte wurden laut einer Studie der HTW Berlin in den vergangenen Jahren in Deutschland in Betrieb genommen. Mit den kleinen Photovoltaik-Anlagen, die auf Balkonen, Garagen oder im Garten installiert werden können, können auch Mieterinnen und Mieter ihren eigenen, umweltfreundlichen Storm mit Sonnenenergie erzeugen. Bei der Inbetriebnahme solcher Anlagen, die auch „Balkon-Kraftwerk“ genannt werden, gilt es aber, Einiges zu beachten.

Wer im Versorgungsgebiet der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen eine steckerfertige PV-Anlage in Betrieb nehmen möchte, ist dazu verpflichtet, diese anzumelden. Das ist bequem und kostenlos möglich über die Internetseite unter www.gsw-kamen.de/netz/einspeisung. Zudem muss das Gerät im Marktstammdatenregister unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR angemeldet werden.

Dass das Interesse an den Mini-PV-Anlagen wächst, ist auch bei den GSW spürbar. Insgesamt etwa 300 Anlagen sind in den vergangenen zwei Jahren bereits im Versorgungsgebiet angemeldet worden. Die Nachfrage ist im vergangenen Jahr – vor allem nach Beginn des Ukraine-Krieges und der darauffolgenden Energiekrise – deutlich gestiegen. Um die Netzstabilität im Versorgungsgebiet zu sichern, muss jede Energie-Erzeugungsanlage bei den GSW angemeldet werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Anmeldung wichtig für die Netzstabilität

Die Anmeldung ist nicht nur für die Netzstabilität wichtig, sondern auch obligatorisch, weil für die Installation einer steckerfertigen PV-Anlage der jeweilige Stromzähler überprüft werden muss. Der Zähler muss eine Rücklaufsperre vorweisen. Denn: Mit einer Mini-PV-Anlage wird der Strom, der nicht für den Eigenverbrauch genutzt wird, ins Netz eingespeist. Anders als bei den großen, auf dem Dach installierten Photovoltaik-Anlagen, die deutlich mehr Strom erzeugen können, gibt es für den Betrieb der Mini-Solargeräte laut Fördergesetzen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) keine Einspeisevergütung. Die mit den Mini-PV-Anlagen erzeugte Energie wird damit ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt. Mit einer Leistung von maximal 600 Watt kann man mithilfe einer Mini-PV-Anlage somit die Grundlast im eigenen Haushalt – also etwa für Geräte im Stand-By-Modus – decken.

Auf technischer Seite gilt es noch, den Netzanschluss zu beachten. Der über die Mini-PV-Anlage erzeugte Strom wird über einen Wechselrichter netzkonform umgewandelt. Damit der Ökostrom dann in den Haushalt fließen kann, muss eine spezielle Energiesteckdose (zum Beispiel nach der Norm DIN VDE V 0628-1) genutzt werden. Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) sind hierzulande nicht zulässig.