mieren: Verfahren von An- und Abmeldungen von Energieverträgen ändert sich

Neue Meldefrist bei Umzügen: Ab dem 6. Juni tritt eine neue Gesetzesänderung in Kraft, die Auswirkungen auf die An- und Abmeldungen der Energieversorgung hat. Die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen informieren ihre Kundinnen und Kunden über diese Neuerung.

Demnach gilt ein neues Verfahren bei einem Umzug: Wenn ein Kunde oder eine Kundin einen Umzug plant, muss dieser mindestens 14 Tage vor dem Auszug an die GSW mitgeteilt werden. Denn die Verbrauchsstelle muss ab sofort mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden. Idealerweise erfolgt dies bereits bei dem Abschluss oder der Kündigung des Mietvertrags.

Diese grundlegenden Änderungen bei Umzügen ergeben sich aus dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG; § 20a Absatz 2). Ziel ist eine effizientere und transparentere Abwicklung der Energieversorgung im Wohnungswechselprozess.

Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944, die den Strommarkt für Verbraucher transparenter und verbraucherfreundlicher gestalten soll. Zur Vereinheitlichung werden die GSW diese Regelung nicht nur für Strom, sondern für sämtliche weitere Sparten (Erdgas, Wasser und Fernwärme) anwenden.

Die Änderungen im Überblick:

  • Bei einem Umzug muss die bisherige Verbrauchsstelle mit einer Frist von 2 Wochen schriftlichgekündigt
  • Eine rückwirkende An- und Abmeldungist ab sofort nicht mehr möglich.
  • Vertragslaufzeiten von Versorgungsverträgen bleiben davon unberührt.

Was bedeutet das für Vermieter?

  • Vermieter sollten ihre Mieter über diese neue gesetzliche Regelung informieren.
  • Falls der neue Mieter seinen Einzug nicht rechtzeitig meldet, müssen die GSW den Liefervertrag auf den Vermieter anmelden, sodass dieser für die Energiekosten verantwortlich ist.

Was bedeutet das für Mieter?

  • Mieter müssen ihren Umzug mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlichan die GSW melden. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr möglich.
  • Ohne fristgerechte Abmeldung bleibt der Versorgungsanschluss auf den bisherigen Vertragspartner (z.B. Mieter) angemeldet – mit dem Risiko, dass dieser für die Verbrauchskosten aufkommen muss.

 

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen die Gemeinschaftsstadtwerke, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Weitere Informationen sowie eine einfache Möglichkeit zur An- und Abmeldung finden sich auf der GSW-Internetseite unter www.gsw-kamen.de/vertragkuendigen.

Für weitere Fragen stehen die Kundenberaterinnen und -berater gerne in den Kundencentern vor Ort bzw. telefonisch unter Tel. 02307-978-2222 oder per E-Mail unter kundenbetreuung@gsw-kamen.de zur Verfügung.