Mehr Schutz für Frauen mit Behinderung – Hüppe begrüßt Neuregelung des § 177 im Sexualstrafrecht

Anlässlich der heutigen Abstimmung im Bundestag über die Änderungen des Strafgesetzbuchs zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung und die damit einhergehende Neuregelung des § 177 Strafgesetzbuch (StGB), in dem künftig die gleichen Regelungen für Menschen mit wie auch ohne Behinderung gelten, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe:

Hubert Hüppe (Foto: Deutscher Bundestag/Foto- und Bildstelle)
Hubert Hüppe (Foto: Deutscher Bundestag/Foto- und Bildstelle)

In der heute beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird nicht nur der bisherige § 177 StGB „Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“ verschärft, sondern darüber hinaus der § 179 StGB „Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“ endlich abgeschafft. Damit ist das „2-Klassen-Sexualstrafrecht“ beendet, denn in einem neuen § 177 „Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“ werden alle Tathandlungen des sexuellen Übergriffs in einer Vorschrift erfasst, die sowohl für Menschen mit als auch ohne Behinderung gleichermaßen zur Anwendungen kommt.

Nach langer Diskussion wird damit die von Hüppe schon mehrfach geforderte Diskriminierung behinderter Menschen abgeschafft und der Schutz von Frauen mit Behinderung vor sexueller Gewalt erhöht. Bereits als behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte Hüppe während des Reformverfahrens 2003 mit einem Änderungsantrag seiner Fraktion unter der damaligen rot-grünen Regierung eine Neuregelung des § 177 StGB gefordert. Und auch 2014, nach Ankündigung des Bundesjustizministers Heiko Maas den § 177 StGB zu überarbeiten, um Vergewaltigungen leichter ahnden zu können, wies Hüppe erneut auf die bestehende Ungerechtigkeit hin: nach der damaligen Rechtslage galt ein vermindertes Strafmaß für sexuelle Straftaten an Frauen, die keinen Widerstandswillen entwickeln können. Diese Zeiten sind nun vorbei.