Mann droht: „Mit dem Knüppel“ ins Jobcenter

von Andreas Milk
Jürgen K. aus Bergkamen ist 52 Jahre alt, hat keine Vorstrafen, ist ein schmächtiger Typ. Im Kamener Amtsgericht hatte er einen Termin beim Strafrichter. Am Morgen des 14. März hatte er telefonisch einer Mitarbeiterin des Jobcenters gedroht, „mit einem Knüppel“ vorbeizukommen. Denn es gab Stress in Zusammenhang mit seinem Leistungsbezug.

Kurz gefasst: K. war in ein Zuständigkeits-„Ping-Pong“ (Zitat Amtsrichter) zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur geraten; nach Auskunft der Frau vom Jobcenter fehlten wohl Unterlagen über Lohn, den K. in einem Arbeitsverhältnis bekommen hatte. Und schon vor der Knüppel-Drohung soll K. gegenüber dem Hotline-Team ausfallend geworden sein. Im Detail festgehalten wurde das aber nicht.

Im Gerichtssaal gab sich K. reumütig, entschuldigte sich bei der Frau, versprach dem Richter, so etwas werde sich nicht wiederholen. Sein Verteidiger warb nochmal um Verständnis: Sein Mandant sei im März „massiv verärgert“ gewesen – schließlich ging es um Geld, das er dringend brauchte.

Seit dem 14. März war Ruhe. Einen Ansporn, dass das so bleibt, bekam Jürgen K. in Form des Urteils: Der Richter verhängte sozusagen eine Geldstrafe auf Bewährung. 50 Tagessätze à 15 Euro, 750 Euro also, muss K. zahlen, falls er innerhalb der kommenden zwei Jahre nochmal solchen Mist baut. Er nahm das Urteil sofort an.