Lockerungen machen’s möglich: GSW stellt auf „normalen“ Badebetrieb um

Die vom Land NRW aktualisierte Corona-Schutzverordnung, gültig ab dem heutigen Freitag, 9. Juli, sieht für Kreise mit der Inzidenzstufe 0 nochmals deutliche Lockerungen vor. Solange sich der Kreis Unna in dieser Stufe befindet, können auch die Einschränkungen für einen Bad- oder Saunabesuch bei den GSW entfallen. Ab sofort stellen die GSW somit wieder auf einen „normalen“ Badebetrieb um. Es ist keine Online-Registrierung mehr erforderlich.

Die Einschränkungen für einen Bad- oder Saunabesuch bei den GSW entfallen. Bild: Daniel Perrig auf Pixabay

Die Begrenzung der Personenzahl entfällt und der Besuch von Bad und Sauna in Bönen ist ohne Negativtestnachweis (3-G-Regel) möglich. Die Saunabereiche sind uneingeschränkt nutzbar. Lediglich auf Aufgüsse verzichtet das Team der Sauna noch. Die Maskenpflicht entfällt in den Gebäudeteilen der Bäder. Die GSW empfehlen aber, in diesen Bereichen eine Maske zu tragen und bitten ihre Gäste, sich auch weiterhin an die bekannten Hygieneregeln zu halten. Weitere Infos zu den Bädern und der Sauna finden Interessierte auf www.gsw-freizeit.de

Ein weiterer Hinweis: Das Kamener Freibad ist am Sinntag, 18. Juli, für die Öffentlichkeit geschlossen. An diesem Tag findet der 36. Kamener Sparkassentriathlon statt. Am darauffolgenden Montag ist das Freibad wieder zu den regulären Zeiten geöffnet.