Laptop ein Geschenk – oder Bezahlung für verhängnisvolle Drogen?

von Andreas Milk
Dieser Tage vor dem Amtsgericht in Kamen: Ein Zeuge sieht den Mann wieder, den er für den Tod seines Sohnes mit-, wenn nicht allein verantwortlich macht. Aber der Angeklagte, ein 36-jähriger Bergkamener, sitzt nicht wegen eines Tötungs-, sondern wegen eines mutmaßlichen Eigentumsdeliktes da.

Voriges Jahr bekam er von einem Bekannten – dem inzwischen verstorbenen Sohn des Zeugen – einen Laptop. Es besteht der Verdacht, dass der Laptop die Bezahlung war für Drogen, die der Verstorbene von dem Bergkamener bezog. Der Bergkamener behauptet, es habe sich um ein Geschenk gehandelt. Rechtmäßiger Eigentümer des Rechners war allerdings der Vater.

Der erzählte nun dem Richter, der Laptop sei sowohl von ihm selbst als auch von seinem Sohn benutzt worden – er sei sozusagen hin und her gependelt. Der Anschaffungspreis lag bei 1.000 Euro. Leider habe sein Sohn oft Sachen verliehen und nie zurück bekommen. Dem Angeklagten wirft der verwaiste Vater vor, ausgenutzt zu haben, dass sein Sohn – Diabetiker mit Suchtproblem – nicht mehr er selbst gewesen sei. Und vor allem: ihm Drogen gegeben zu haben. Der Sohn starb im November. Es steht noch ein toxikologisches Gutachten aus.

Das Verfahren gegen den Bergkamener wegen der Laptop-Geschichte wurde eingestellt. Zur Aufklärung hätte es eine Aussage des Verstorbenen gebraucht.