Kurz vorm Fest: Freizeitarbeit für Jackenklau und Nackenschlag
von Andreas Milk
Wenige Tage vor Weihnachten gab es vor dem Kamener Amtsgericht milde Urteile für zwei junge Leute aus Bergkamen. Die eine hatte in Lünen Mist gebaut – der andere in Werne.
Die noch nicht ganz 20 Jahre alte Aya B. (Namen geändert) hatte im Februar und April 2022 in einem Lüner Bekleidungsgeschäft und in einem Drogeriemarkt zugegriffen: Sie klaute eine Jacke und ein edles Parfüm. Vor Gericht zeigte sie sich reumütig – und das durchaus glaubhaft. „Nicht nachgedacht“ habe sie, und wäre sie seinerzeit allein unterwegs gewesen, wäre ihr so ein Quatsch nicht eingefallen: Eine „Freundin“ hatte sie wohl angestiftet, und zu der habe sie inzwischen keinen Kontakt mehr. Über den Gerichtstermin sei sie froh: Jetzt sei die Gelegenheit, mit der Sache abzuschließen. Das Urteil: 40 Stunden Freizeitarbeit – dann ist das Ganze wirklich abgehakt, und Aya B. kann sich weiter der Lehrstellensuche widmen. „Ich bin offen für alles“ – Friseurin wäre prima.
Beim gleichaltrigen Malte T. war die Aufklärung des Tatvorwurfs nicht so unkompliziert. Die Anklage warf ihm vor, in der Werner Innenstadt im Mai 2021 einen heute 15 Jahre alten Jungen geschlagen zu haben, und zwar in den Magen. Er sei es nicht gewesen, sagte er. Doch, sagten der geschlagene Junge selbst und zwei Zeugen – allerdings sei es kein Schlag in die Magengegend gewesen, sondern einer in den Nacken. Der Vater des Opfers rief die Polizei, nachdem er von dem Vorfall erfahren hatte. Dann machte er sich selbst auf den Weg zum „Tatort“, musste sich dort Beleidigungen anhören – für die Malte T. aber später um Entschuldigung bat. Auch T. wurde vom Richter zu Freizeitarbeit verurteilt: 30 Stunden muss er nun wegen der Körperverletzung vor anderthalb Jahren ableisten.
Tut er das nicht, droht Jugendarrest – das gilt natürlich auch für Ladendiebin Aya B. Beide nahmen ihr Urteil an.