Kreis überprüft Folgen eines Software-Fehlers: Floss zu viel Geld in die Kasse der Arbeitsagentur?

Bundesagentur für Arbeit und Kommunen sind Träger der Jobcenter und arbeiten seit Jahren Hand in Hand. Unklar ist aber, ob bei Rückzahlungen von Hartz-IV-Beziehern jeder der Partner wirklich die Gelder bekommt, die ihm zustehen.

Jugend- und Sozialdezernent des Kreises Unna Thorsten Göpfert
Jugend- und Sozialdezernent des Kreises Unna Thorsten Göpfert

Der Kreis will das nun genau wissen und richtet einen auf zwei Jahre angelegten Prüfdienst ein, der bei der Stabsstelle Rechnungsprüfungsangelegenheiten angedockt wird. Grünes Licht dafür gab der Kreistag in seiner Juni-Sitzung. Anlass und Aufgabe der Prüfer – vorgesehen sind zwei Vollzeitstellen – stellte Sozialdezernent Torsten Göpfert bereits ausführlich im vorgeschalteten Kreisausschuss dar.

Konkret geht es um Fehlbuchungen, die zwischen 2005 und 2015 durch ein IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) verursacht wurden – und zwar zu Lasten der kommunalen Träger. Erstmals öffentlich gemacht wurde der Verdacht der systembedingten Fehlbuchungen durch den Landkreis Göppingen im Sommer 2015.

Die Göppinger Rechnungsprüfer machten drei Fallkonstruktionen aus, bei denen das IT-Verfahren zwar die Gesamthöhe der Rückforderung korrekt ausweist, die Aufteilung an die beiden Träger aber zu Unrecht zugunsten der BA ausfällt.

Sozialdezernent Torsten Göpfert erläuterte im Kreisausschuss nicht nur die Sachlage, sondern legte auch Wert auf die Feststellung, dass die Mitarbeiter im Jobcenter keine Schuld trifft. „Sie arbeiten gut und gründlich, haben aber gegen einen Programmfehler keine Chance.“ Wichtig ist für Göpfert außerdem, dass den Kunden der Jobcenter kein Schaden entstanden ist: „Sie haben ihre Leistungen korrekt überwiesen bekommen.“

Bundesweit prüfen bereits rund 40 Kommunen die Angelegenheit. Ermittelt wurden dabei Schäden im siebenstelligen Bereich. Der Kreis Unna meldete schon im Dezember 2015 gegenüber der BA und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen grundsätzlichen Anspruch auf Ausgleich des entstandenen Schadens an.

Der Prüfdienst soll so schnell wie möglich seine Arbeit aufnehmen und ermitteln, was dem Kreis durch den Fehler in dem seit 2005 eingesetzten sowie dem seit 2014 genutzten IT-Programm an Geld entgeht. Das hat einen guten Grund: Denn für Kosten der Unterkunft und Einmalleistungen an Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hat der Kreis allein in diesem Jahr 96 Millionen veranschlagt, Geld, das auch über die Kreisumlage von allen Städten und Gemeinden aufgebracht werden muss.