Kreis schreibt erstmal 200 stationäre Pflegeplätze aus

Menschen sollen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung wohnen können. Doch auch, wer in einer Pflegeeinrichtung leben möchte oder muss, soll gut versorgt werden. Der Kreis hat deshalb knapp 200 vollstationäre Pflegeplätze ausgeschrieben. Kamen und Bergkamen gehen hierbei allerdings leer aus, weil beide Städte mit ihrem Pflegeplatzangebot als „überversorgt“ gelten.

Sie werden voraussichtlich bis 2018 zusätzlich gebraucht werden und veranlassten den Kreis, neue Wege zu beschreiten. „In diesem Bereich gibt es in Nordrhein-Westfalen bislang keinerlei Erfahrungen. Wir leisten hier als Kreis also Pionierarbeit“, so Sozialdezernent Torsten Göpfert. Ob der Plan aufgeht, wird sich in drei Monaten zeigen, denn Bewerbungen müssen bis zum 15. Februar 2016 beim Kreis eingegangen sein.

In dem Ende 2014 vom Kreistag verabschiedeten Pflegebedarfsplan 2015-2018 wird nicht nur die Gültigkeit des seit Jahrzehnten im Kreis geltenden Leitsatzes „ambulant vor stationär“ herausgestellt. Festgeschrieben wird auch die Versorgungsquote mit Pflegeheimplätzen im Verhältnis zu den über 80-Jährigen.

Sie liegt bei 16,5 Prozent und wird in einigen Städten wie etwa in Fröndenberg/Ruhr (31,4 Prozent) oder Werne (23,5 Prozent) deutlich überschritten, während es andernorts eine Unterversorgung gibt (z. B. Bönen = 8,5 Prozent oder Lünen = 14,4 Prozent).

Um die Unterschiede auszugleichen und ein insgesamt möglichst wohnortnahes Angebot zu gewährleisten, wurden zwei Bereiche definiert. Für den Südkreis (Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Schwerte und Unna) wurde ein Bedarf von insgesamt 130 Plätzen ermittelt. Für 52 davon wurde bereits einem Vorhaben in Unna-Hemmerde der Zuschlag erteilt, sodass noch 78 Plätze ausgeschrieben werden. Im Nordkreis (Bergkamen, Bönen, Kamen, Lünen, Selm und Werne) soll es 119 neue Plätze geben.

Damit der Ausgleich gelingt, wird der Bedarf stadt- bzw. gemeindescharf festgelegt: Danach soll Lünen 80 Plätze bekommen, Selm 39, Holzwickede 50 und Unna weitere 28 Plätze.

Die Bewerber müssen mehr tun, als nur Interesse zu zeigen. In den Unterlagen müssen das jeweilige Vorhaben hinsichtlich des geplanten Standortes, die Zahl der neu zu schaffenden Plätze und die Konzeption der geplanten Einrichtung konkret beschrieben werden. Dass geltendes Recht, wie z. B. das Baugesetzbuch, beachtet wird, gilt da selbstverständlich.

Nachzulesen sind sowohl die Pflegebedarfsplanung als auch die Ausschreibung im Internet unter www.kreis-unna.de.