Kostenlose Annahme am Wertstoffhof: Wenn der Fernseher ausgedient hat – wohin damit?
Immer wieder locken Händler mit günstigen Angeboten für Elektrogeräte. Viele Computer, Kaffeemaschinen, Fernseher oder Elektroherde wurden oder werden neu erworben. Doch: „wohin mit den ausgedienten Altgeräten?“ fragen viele BürgerInnen die GWA-Abfallberatung.
Seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Jahr 2006 können alle haushaltsüblichen Elektrogroß- und Kleingeräte kostenfrei an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Obwohl inzwischen einige Jahre vergangen sind, gibt es im Hinblick auf diese bürgerfreundliche Veränderung offensichtlich immer noch Verunsicherungen. „Dies äußert sich in zahlreichen Nachfragen an unserem gebührenfreien Infotelefon“, berichtet Regine Hees, Abfallberaterin bei der Kreisentsorgungsgesellschaft GWA.
Die Hersteller von Elektrogeräten und Verbraucher werden durch das ElektroG jedoch auch in die Pflicht genommen: Die Hersteller sind verantwortlich für die kostenfreie Rücknahme und Verwertung der von den Kommunen gesammelten Altgeräte. Der Verbraucher wird in die Pflicht genommen.
Selbst kleinere Elektrogeräte dürfen weder über die Restmülltonne noch über die Wertstofftonne entsorgt werden. Auch ein Bügeleisen oder Föhn ist also zum Wertstoffhof zu bringen.
Laut Angaben des Bundesministeriums für Umwelt fallen in Deutschland jährlich ca. 2 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikmüll in Deutschland an. Neben wertvollen Rohstoffen wie Kupfer und Aluminium enthalten die Altgeräte auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber oder Flammschutzmittel. Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist es zum einen, diese Rohstoffe verstärkt zurück zu gewinnen und zu recyceln und zum anderen, die Schadstoffe kontrolliert zu erfassen und zu entsorgen.
„Unter dem Strich ist diese Regelung ein Gewinn für Verbraucher und Umwelt“, so GWA-Abfallberaterin Regine Hees.
Weitere Informationen gibt es bei der GWA-Abfallberatung unter der Telefonnummer 0 800 400 1 400 (gebührenfrei) montags bis donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr. Oder unter www.gwa-online.de