Kopfstoß gegen Kioskbetreiber: Haft auf Bewährung
von Andreas Milk
Florian K. (31, Name geändert) hatte Frust – und der Betreiber des Kiosks am Stadtmarkt musste es ausbaden: So lässt sich zusammenfassen, was sich am Abend des 11. August 2022 abgespielt und worüber ein Strafrichter in Kamen jetzt zu verhandeln hatte. K. war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Mutmaßlicher Auslöser des Ganzen: ein bissiger Hund. Der gehörte einem Mann aus Kamen, der inzwischen in Bergkamen wohnt und zu den Stammkunden des Amtsgerichts zählt, unter anderem, weil er es beharrlich vermied, das Tier unter Kontrolle zu halten. Mittlerweile lebt der Hund nicht mehr.
An besagtem Augustabend war er noch sehr lebendig und hatte es vor dem Bergkamener Kiosk auf das Bein von Florian K. abgesehen. Er schnappte zu; das Bein begann zu bluten. K. wiederum war eh wegen privater Probleme in mieser Stimmung, angetrunken – Resultat eines Alkoholtests: 1,5 Promille – und womöglich auch noch unter Einfluss von Drogen. Nach dem Hundebiss wurde er verständlicherweise pampig und laut. Der Kioskbetreiber bat ihn, leise zu sein, es drohe sonst Ärger mit den Ordnungsbehörden. Laut Ergebnis der Beweisaufnahme beantwortete Florian K. die Bitte mit einem Kopfstoß gegen die Nase des Mannes, gefolgt von etlichen Schlägen und Tritten. Das Opfer flüchtete in den Kiosk; ein hilfreicher Spaziergänger schob drinnen eine Kühltruhe vor die Tür, damit Florian K. draußen bliebe, und verständigte Polizei und Rettungsdienst. Im Kamener Krankenhaus wurden eine Nasenbeinprellung, eine Beckenprellung und Abschürfungen attestiert.
Florian K. sagte dem Richter, er könne sich nicht an den Ablauf damals erinnern. Was ihm vorgeworfen werde, sei nicht seine Art – sein Vorstrafenregister ist leer -, abstreiten wolle er die brutale Attacke aber auch nicht. Bei dem Kioskbetreiber entschuldigte er sich.
Und das Urteil nahm er am Ende an. Es lautet: Zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Zahlung von 2.000 Euro an die Justizkasse als Buße. Vor allem der Kopfstoß sei „brandgefährlich“ gewesen, hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärt. „Für so ’ne Sache muss man eigentlich einfahren.“