Kontaktlos – und strafbar: Prozess um 3 Euro 63

von Andreas Milk
Kontaktloses Zahlen per Girokarte ist eine feine Sache – allerdings womöglich strafbar, wenn die benutzte Karte gar nicht die eigene ist. Und so kam es, dass eine Zahlung über sage und schreibe 3 Euro und 63 Cent an einer Tankstelle in Oberaden zu einem Prozess vor dem Kamener Amtsgericht führte.
Thomas L. (Name geändert) war angeklagt. Er hatte die fremde Karte der Sparkasse UnnaKamen am späten Nachmittag des 13. Oktober 2022 benutzt. Die Karte, sagt er, habe er in einem Zigarettenautomaten gefunden, mitgenommen und beschlossen, sie bei nächster Gelegenheit in den Briefkasten einer Sparkassenfiliale zu werfen. Im Verkaufsraum der Tankstelle habe er dann in sein Portemonnaie gegriffen – und ohne Absicht die zwischengelagerte Fremdkarte zum Bezahlen rausgegriffen.

Die rechtmäßige Eigentümerin ließ die Karte etwas später sperren. Sie war vorher mit dem Bus unterwegs gewesen und nimmt an, die Karte entweder verloren zu haben oder Opfer eines Diebstahls geworden zu sein. Neben ihr im Bus habe ein etwas merkwürdiger Mann gesessen. Thomas L. war das aber nicht.

Alles bloß ein Versehen also mit der irrtümlich eingesetzten Fundkarte? An dieser Stelle kommt die Videoüberwachung der Tankstelle ins Spiel. Die Filmsequenz zeigt: Vorm Bezahlen schaut Thomas L. sich die Karte ziemlich genau an. „Ihnen ist klar, dass ich Sie verurteilen muss?“, fragt der Richter den Angeklagten. Der reagiert mit einem nervösen Lachen.

Verurteilt war er eigentlich schon vor dem Prozesstermin. Genauer: Er hatte einen Strafbefehl über 40 Tagessätze à 30 Euro nach Aktenlage bekommen – dagegen aber Einspruch eingelegt. An einen Videobeweis dachte er dabei vermutlich nicht. Den Einspruch nahm er nun beim Termin zurück. Der Richter hatte angedeutet, angesichts der Höhe von L.s Einkommen die Tagessatzhöhe vielleicht noch ein bisschen anzuheben.