Knapp 80 Mal ohne Führerschein: Diesmal Haft auf Bewährung
von Andreas Milk
Wer ohne Führerschein hinterm Steuer sitzt und erwischt wird, zahlt am Ende meist eine Geldstrafe. Normalerweise. Bei Adil K. (25, Name geändert) lag der Fall etwas anders. Nachdem er im Juli dieses Jahres in einem Mazda über die Ebertstraße gefahren war, verurteilte ihn die Strafrichterin in Kamen jetzt zu drei Monaten Haft – ausgesetzt allerdings zur Bewährung.
In K.s Vorstrafenregister stehen ein Betrug, eine Unfallflucht – und eben auch schon Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es gab bereits eine rekordverdächtige Geldstrafe von 200 Tagessätzen; Auslöser war führerscheinloses Fahren in fast 80 Fällen. Adil K. hatte seinerzeit Pakete ausgeliefert. Die Gesamtzahl der „Schwarzfahrten“ stellte der Richter in dem früheren Prozess anhand von K.s Einsatzplan fest.
Drei Jahre beträgt nun Adil K.s Bewährungsfrist. Wird er in dieser Zeit nochmal straffällig, drohen drei Monate Gefängnis. Es wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, der dann auch auf das Erfüllen einer Auflage vom Gericht achten wird: Adil K. muss 50 Stunden soziale Arbeit leisten.
Legal einen Führerschein zu erwerben, kommt für die nächsten zwölf Monate nicht in Frage: So lange dauert die neue Sperrfrist. Die alte – aus der früheren Verurteilung – war erst am 1. Dezember abgelaufen. Positiv immerhin: K. hat nach eigenen Angaben einen Job bei einer Baufirma sicher. Fahren müsse er da nicht. Noch lebt er von Zahlungen des Jobcenters.