Knall im Kreisel: Fahrer wegen Unfallflucht verurteilt

von Andreas Milk
Ein Autounfall mit zwei Beteiligten – und beide sagen: Sie haben den anderen gar nicht gesehen. So etwas soll sich abgespielt haben am Vormittag des 10. November 2020 im Kreisverkehr Erich-Ollenhauer-/Hubert-Biernat-Straße. Wolfgang T. (70, Namen geändert) saß jetzt wegen Fahrerflucht im Amtsgericht Kamen auf der Anklagebank – Martina E. (62), die Unfallgegnerin, war als Zeugin geladen.

Wolfgang T., pensionierter Kommunalbeamter, unbescholten, gab an, er habe einen Knall gehört und eine Erschütterung gespürt. Weil er kein anderes Fahrzeug gesehen habe, sei er zu dem Schluss gekommen, wohl gegen einen Bordstein geprallt zu sein. Dann sei eine Kontrolllampe im Cockpit angesprungen: Leck im Kühlsystem – Grund genug, das Auto auf dem nahen Haldenparkplatz abzustellen und zu Fuß nach Hause zurück zu gehen. Als er am Kreisverkehr vorbei marschierte, sei dort niemand gewesen.

Auch Martina E. berichtete, einen Stoß wahrgenommen zu haben – „wie aus dem Nichts“. Ihr Körper habe mit Zittern und einer Art Schockstarre reagiert. Zur Polizei fuhr sie erst am frühen Abend – rund sieben Stunden später. Ihr Corsa war hinüber: Totalschaden.

Der Verteidiger von Wolfgang T. beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten. Übereinstimmend hätten die Beteiligten erklärt, es sei nichts zu sehen gewesen. Und hätte Wolfgang T. die Polizei informiert, wären die Rollen vor Gericht womöglich vertauscht gewesen.

Der Richter sah das anders. Denn aus den Unfallschäden an beiden Autos lasse sich ableiten: Dass Martina E. den Wagen von Wolfgang T. nicht sah, sei nachvollziehbar. Dass Wolfgang T. Martina E. nicht sah, könne dagegen nicht sein: Er habe sie im Blickfeld gehabt, war der Richter überzeugt. T. habe sich nicht durchringen können, das zuzugeben, und sich eine Schutzbehauptung zurechtgelegt.

Er verurteilte T. zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro. T.s Führerschein bleibt eingezogen; für die Ausstellung eines neuen besteht eine Sperre von sechs Monaten. T. kann gegen die Entscheidung Berufung vor dem Landgericht oder Revision einlegen.