Kloppe am Berufskolleg: Späte Reue, milde Strafen
von Andreas Milk
Die Klopperei auf dem Hof des Berufskollegs am Kleiweg liegt gut zweieinhalb Jahre zurück. Das Wiedersehen von Beteiligten und Zeugen im großen Verhandlungssaal des Kamener Amtsgerichts lief entspannt und in versöhnlicher Stimmung ab. Es gab Geständnisse – wenn auch in einem Fall mit Anlaufproblemen -, Entschuldigungen und ein mildes Urteil für die beiden Angeklagten aus Kamen und Bergkamen.
Die Geschichte beginnt am Abend des 16. August 2020. Ein lauschiger Sommerabend, an dem gefeiert und getrunken wurde. Dabei kam es zu einem Zwischenfall, der eigentlich nicht der Rede wert gewesen wäre. Ein Gast der Schulhofparty, ausgelassen und mit nacktem Oberkörper, rempelte einen anderen an – aus Versehen, und er entschuldigte sich auch prompt. Aber zwei junge Männer, seinerzeit 20 und 21 Jahre, nahmen das Missgeschick zum Anlass, den Mann zu vermöbeln. Diese beiden waren nun in Kamen angeklagt.
Einer von ihnen gab sofort alles zu, sagte, es tue ihm leid, er sehe sein Fehlverhalten heute als Jugendsünde und sei selbst schon einmal zusammengeschlagen worden. „Bemerkenswert“ fand der Richter diese Offenheit. Der Co-Angeklagte dagegen bestritt zunächst, geschlagen oder getreten zu haben. Ein Angeklagter darf lügen – ein Zeuge nicht. Und Zeugenaussagen gab es mehrere mit dem Tenor, dass beide Männer zugelangt hätten. Nach einer Unterredung mit seinem Verteidiger gab schließlich auch Angeklagter Nummer zwei die Attacke zu und entschuldigte sich beim Opfer.
Dieses Opfer ist ein robuster Straßenbauer aus Lünen, inzwischen 26 Jahre und nach Einschätzung des Richters „hart im Nehmen“. Jemand habe ihn umgehauen, erinnerte er sich – „dann weiß ich nichts mehr“. Die unmittelbaren Folgen: lädiertes Gesicht, ambulante Krankenhausbehandlung, eine Woche Krankenschein. Spätfolgen: keine.
Dass die Keilerei erst jetzt das Gericht beschäftigte, lag laut Vorsitzenden auch an lückenhaften Ermittlungen der Polizei. Nachermittlungen seien nötig gewesen. Die lange Verfahrensdauer, vor allem aber die Geständnisse der beiden Angeklagten beeinflussten das Strafmaß: jeweils eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, was bei einem Angeklagten unterm Strich 2.700 Euro ergibt, bei dem anderen 5.400 Euro: Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen.
Wichtig ist noch die Zahl 90: Erst ab 91 Tagessätzen kommt eine Strafe ins Führungszeugnis, das zum Beispiel ein Arbeitgeber vom Bewerber um einen Job verlangen kann.