Kindertagesbetreuung und Selbsttests ab dem 12. April 2021

Die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen bleibt auch nach dem 11. April 2021 bis auf Weiteres im eingeschränkten Regelbetrieb. Es gelten weiterhin die Regelungen, die in der Offiziellen Information vom 26. März 2021 aufgeführt sind.

Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 12. April 2021 wird von einem umfassenden Testangebot begleitet. „Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie Kindertagespflegepersonen werden landesseitig Selbsttests zur Verfügung gestellt“, heißt es in einer Mitteilung des Familienministeriums NRW.

Die Informationen für Eltern können Sie hier herunterladen.