Kinderporno auf dem Handy: Bergkamener muss zahlen

von Andreas Milk
Zu den wohl widerlichsten und auch belastendsten Aufgaben der Polizei dürften Ermittlungen in Zusammenhang mit Kinderpornografie gehören. Eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Bergkamener Amir K. (Name geändert) am 5. Oktober 2022 führte zu einer Anklageerhebung und nun auch zu einem Prozess vor dem Kamener Strafrichter. Ergebnis: eine hohe Geldstrafe.

Auf dem Handy des Mannes fanden sich seinerzeit zehn Bilder von Kindern im Kita- und Grundschulalter sowie zwei Bilder von Jugendlichen. Von diesen zwölf Aufnahmen, da waren sich Richter und Staatsanwalt mit K.s Verteidiger einig, seien wohl zehn als pornografisch einzustufen. Amir K. räumte ein, das beschlagnahmte Handy und damit die anstößigen Aufnahmen hätten ihm gehört. Sein Anwalt betonte, der Mandant habe an sich keine pädophile Neigung. Tatsächlich spricht einiges dafür, dass K. in großen Mengen Bilder aus dem Netz bezog und den wenigen pornografischen – die eher Beifang waren – keine allzu große Beachtung schenkte. Die Polizei zählte auf dem Handy im Ganzen nahezu 100.000 Bilddateien.

K.s übrige elektronische Geräte waren „sauber“. Für sein Vorstrafenregister gilt das ebenfalls. Aus Afghanistan nach Deutschland geflohen, lebt er seit gut acht Jahren hier – spricht flüssig Deutsch, hat ein festes Einkommen und legte dem Richter Zeugnisse vor, welche die Zufriedenheit mit seinen Leistungen belegen. Er habe heute regelrecht Angst vor seinem Handy – Angst, wieder auf etwas zu stoßen, das ihm schaden könnte. Sein Anwalt sagte, die Durchsuchung und die sich daraus ergebenden Ermittlungen hätten K. den „Schock seines Lebens“ beschert.

Sechs Monate Haft auf Bewährung beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft – der Richter entschied anders: Amir K. muss zahlen, 90 Tagessätze à 55 Euro, 4.950 Euro also. Die Höhe eines Tagessatzes spiegelt sein Einkommen wider. Die Zahl 90 bedeutet: Die Strafe landet nicht im Führungszeugnis – das wäre erst ab 91 Tagessätzen der Fall gewesen.