Keine reguläre Betreuung in Kitas: Stadt verzichtet für Januar auf Elternbeiträge

Pandemiebedingt ist in den Kindestagesstätten in NRW und in den allgemeinbildenden Schulen momentan eine reguläre Betreuung infolge der geltenden Coronabetreuungsverordnung nicht möglich. Lediglich wenige Kinder sind in diesen Einrichtungen im Zuge von begründeten Notbetreuungen aktuell anwesend.

Für die Kindertageseinrichtungen gilt ab dem 11.01.2021 ein sogenannter eingeschränkter Pandemiebetrieb. Die Betreuungszeiten pro Kind sind generell um 10 Wochenstunden verringert, damit die vorgegebene strenge Gruppentrennung eingehalten werden kann. Außerdem hat die Landesregierung an die Eltern appelliert, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, um die Kitas zu entlasten und Kontakte zu vermeiden.

Für die Kindertagespflege gelten zwar die Einschränkungen des Betreuungsumfanges nicht, jedoch richtet sich der Appell der Landesregierung, die Kinder selbst zu betreuen, auch an Eltern, die Kindertagespflege in Anspruch nehmen.

Solche Umstände haben bereits mehrfach im Jahr 2020 vorgelegen. Aus diesem Grunde wurde seinerzeit im April und von Juni bis Juli 2020 aufgrund von Erlassen der zuständigen Ministerien für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung NRW angeordnet, es sollte auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge von allen Beitragspflichtigen verzichtet werden. Das sollte auch für Eltern gelten, die ihre Kinder in einer Notgruppe betreuen lassen.

Gleiche Beschränkungen für den Besuch von Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen mit deren außerunterrichtlichen Angeboten liegen aktuell wieder vor.

„Entsprechende Empfehlungen oder Weisungen der zuständigen Ministerien zum Beitragserlass fehlen aktuell aber noch“, so Bergkamens zuständige Beigeordnete Christine Busch. Sie hat das Thema daher im Verwaltungsvorstand der Stadt Bergkamen konkretisiert, welcher dann in dieser Woche entschieden hat, auf die diesbezüglichen Elternbeiträge generell und die Beiträge für das Mittagessen in den städtischen Einrichtungen im Monat Januar zu verzichten.

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung hat Bürgermeister Bernd Schäfer nach Abstimmung mit der Beigeordneten Christine Busch, dem bislang stellv. Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, Thomas Heinzel und der Vorsitzenden des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung, Martina Plath, nun entschieden, für den laufenden Monat auf diese Beiträge in Höhe von rund 145.000 Euro zu verzichten. Bis zur nächsten Ratssitzung im Februar sollte ausdrücklich nicht gewartet werden.

Die Stadt Bergkamen verfährt somit ähnlich wie viele, aber längst nicht alle Städte und Gemeinden in NRW.

„Nicht nur weil entsprechende Elternnachfragen zu Hauf eingehen, sondern auch im Zuge von sozialer Gerechtigkeit in dieser Situation wollten wir so entscheiden“, so die zuständige Beigeordnete Christine Busch. Natürlich hoffe man auf eine 50%ige Beteiligung der Landesregierung wie im letzten Jahr, wisse dies aber eben noch nicht. Wie sich dies im Februar gestaltet, werde man nach den nächsten Entscheidungen der Landes- und Bundesregierung zum Lockdown beraten.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden die Beiträge, die bereits eingezogen wurden, nicht an die Eltern erstattet, sondern mit dem in Kürze fällig werdenden Februar-Beitrag verrechnet.

Eltern, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Überweisung Anfang Februar nicht vorzunehmen.