Kein Unterhalt fürs Kind: Haft auf Bewährung

von Andreas Milk
Eigentlich, so der Verteidiger, könnte bloß noch ein Lottogewinn seinem Mandanten helfen. Der Bergkamener Marius H. (34, Name geändert) hat Zigtausende Euro Schulden. Und er war angeklagt, seiner Noch-Ehefrau den Unterhalt für die gemeinsame Tochter nicht gezahlt zu haben. Zwar verdient er in seinem Job rund 2.000 Euro netto monatlich. Aber bei H. halten Gläubiger reihenweise die Hand auf. Er unterliegt Pfändungen.

Trotzdem gilt: Zahlungen fürs Kind haben Vorrang vor allem anderen. Allerdings hat H. nach eigenen Angaben erst jetzt im Prozess vor dem Kamener Amtsrichter erfahren, dass er für sein Girokonto eine Pfändungsgrenze hätte eintragen lassen können. Dann wäre der Betrag für den Kindesunterhalt nicht angetastet worden. Für die Kleine hätte H. pro Monat 389 Euro an seine Frau schicken müssen. Es kam nichts. Die Anklage umfasst 18 Monate: von Mitte 2024 bis Anfang 2026. Die Eltern der Frau sprangen ein. Sie selbst arbeitet in Teilzeit. Von der Unterhaltsvorschusskasse ihres zuständigen Jugendamtes bekam sie kein Geld. Der Hintergrund ist unklar.

Kontakt haben die in Scheidung lebenden Eheleute nicht mehr. Marius H. sieht auch seine Tochter nicht. Mittlerweile hat er sich mit der Schuldnerberatung in Verbindung gesetzt. Sein aktueller Schuldenstand soll bei mehr als 50.000 Euro liegen. Wegen Unterschlagung einer Summe ähnlicher Größenordnung hat er eine Vorstrafe, eine zweite für einen Fall von Diebstahl.

Für das Verletzen der Unterhaltspflicht lautete nun das Urteil: neun Monate Haft – ausgesetzt zur Bewährung. Bewährungsauflage: regelmäßige Zahlungen für das Kind.