„Kein schlechter Mensch“: Bewährung für suchtkranken Dauerdieb

von Andreas Milk
Einen Tag nach seiner Entlassung aus der JVA Castrop-Rauxel stand David S. (42, Name geändert) wieder vor Gericht. Es ging um vier Diebstähle, davon zwei in Bergkamen. „Ich geb‘ alles zu“, sagte S., noch bevor die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zum Verlesen der Anklage ansetzte. Für ihn ging es um viel: Chance auf Bewährung – oder wieder zurück in den Knast?

Bei Rewe am Bergkamener Roggenkamp hatte S. ein paar Kleinigkeiten für knapp 15 Euro geklaut, in Unna bei Aldi waren es vor allem Wurst- und Fleischwaren für rund 90 Euro. Außerdem nahm er bei Müller an der Unnaer Bahnhofstraße Ware für fast 400 Euro mit. Am übelsten traf es aber einen Bekannten des Angeklagten: In seiner Wohnung in Bergkamen ließ David S. unter anderem Werkzeuge, eine Uhr und ein Handy mitgehen. Gesamtwert: etwa 800 Euro.

Und ausgerechnet dieser Bekannte von S. erklärte nun dem Richter: „Er ist kein schlechter Mensch.“ Allerdings hat S. ein Drogenproblem. Die Diebstähle sind zum Teil als Beschaffungskriminalität einzuordnen. S. brauchte den Erlös, um an neuen Stoff zu kommen.

Zehn Monate hat er zuletzt bis Anfang März in Castrop-Rauxel wegen anderer Diebstahlsdelikte verbüßt. In der JVA begann er eine Suchttherapie. 18 Einträge gibt es in seinem Vorstrafenregister. Die Frau von der Staatsanwaltschaft fand: Es sei jetzt wieder eine Haftstrafe ohne Bewährung fällig. S.‘ Verteidiger bat um Milde: Sein Mandant habe endlich einmal gute Zukunftsaussichten dank einer Freundin und einer neuen Bleibe.

Der Richter entschied: 14 Monate Freiheitsstrafe – zur Bewährung ausgesetzt. S. bekam die Auflage, seine Therapie ambulant fortzusetzen. Er kriegt einen Bewährungshelfer. Sollte er mit dem nicht zusammenarbeiten, droht ebenfalls der Widerruf der Bewährung – das hieße: wieder zurück in Haft.