Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Bergkamener Integrationsrat dringend gesucht

Grafik: Landesintegrationsrat NRW

Am 13. September wird in Bergkamen nicht nur ein neuer Stadtrat gewählt, sondern auch ein neuer Integrationsrat. Während die politischen Parteien zum größten Teil ihre Kandidatinnen und Kandidaten bereits bestimmt haben, steht die Vertretung der in Bergkamen lebenden Migrantinnen und Migranten noch ganz am Anfang, die in der letzten Sitzung des aktuellen Integrationsrat deutlich wurde.

Ein Problem ist, dass jetzt die Zeit drängt. Bis Mitte Juli, also in nur rund sechs Wochen, müssen die Kandidatinnen und Kandidaten gefunden und beim Wahlleiter offiziell benannt werden. Eine noch größere Schwierigkeit scheint zu sein, engagierte Personen für dieses Gremium zu finden. Da steht es beim aktuellen Rat offensichtlich nicht zum Besten. Vorsitzender Aydin Ayyildiz beklagte sich darüber, dass nur sehr wenige der gewählten Mitglieder des aktuellen Integrationsrats zu den Sitzungen des Gremiums erschienen seien und sich aktiv an der Arbeit beteiligt hätten.

Rein theoretisch dürfte es eigentlich nicht so schwierig sein, engagiert Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, denn wählen lassen kann sich praktisch jede Bergkamenerin und Bergkamener, die oder der älter mindestens 18 Jahre alt sind. Wie die Beigeordnete Christine Busch erklärte, benötigen Einzelkandidaten zehn Unterstützungsunterschriften und Kandidatenlisten 20.

Die Stimmen abgeben, dürfen auch mehr Bergkamenerinnen und Bergkamener, als gemeinhin angenommen wird. Wahlberechtigt sind nicht nur Migranten im engeren Sinne, sondern auch Aussiedler. (Weitere Erläuterungen dazu weiter untern.) Dieser Personenkreis mach etwa ein Viertel der Bergkamener Bevölkerung aus, sagte Christine Busch. Ihre familiären Wurzeln lägen in rund 100 Herkunftsländern

Die Wahl zum neuen Integrationsrat am 13. September erfolgt übrigens in den gleichen Wahlbezirken wie bei den parallel stattfindenden Kommunalwahlen. Wer hier unter den Migranten auch Wahlberechtigt ist, etwa Eingebürgerte oder Aussiedler, darf an diesem Tag eine Stimme mehr abgeben.

Hier folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte für die Wahl zu neuen Integrationsrat. Wer es genau wissen möchten, findet hier die aktuelle Wahlordnung als PDF: Anlage_1_Wahlordnung_Integrationsrat (1)

Wer darf wählen?

  • Wahlberechtigt sind alle Ausländerinnen und Ausländer, die am Wahltag 16 Jahre alt sind;
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
  • Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
    erhalten haben;
  • die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen;
  • die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben;
  • nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und Bürger;
  • Aussiedlerinnen und Aussiedler.

Wer darf gewählt werden?

  • Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
  • Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben.

Für wie lange ist man gewählt?

Integrationsräte werden für fünf Jahre gewählt, das heißt bis September 2025. Eine Ausnahme bilden persönliche Umstände, die es nötig machen, das Mandat niederzulegen.

Wie wird gewählt?

Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten
Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden. Des Weiteren ist es möglich auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit zu wählen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung.

An wen können sich mögliche Kandidat/innen für Fragen zur Wahl wenden?

  1.  An die Geschäftsstelle des Integrationsrates vor Ort
  2.  An die kommunale Verwaltung vor Ort
  3.  An den Landesintegrationsrat NRW