Jogger prügelt Frau: Geldstrafe für Angriff auf Zechenbahntrasse
von Andreas Milk
Ein Kamener Amtsrichter hat einen gewalttätigen Jogger aus Bergkamen zu einer Geldstrafe verurteilt. Tatort war am Vormittag des 7. März die Trasse der früheren Klöcknerbahn – eine beliebte Lauf-, Spazier- und Fahrradstrecke. Das Opfer: die 36-jährige Lena H. (Namen geändert). In Höhe der Danziger Straße in Kamen führte sie gerade den Hund ihrer Mutter spazieren. Es kam – buchstäblich – zum Zusammenstoß mit Daniel M. (45). Der war dabei, sein Training zu absolvieren.
Obwohl auf dem Weg reichlich Platz gewesen sei, habe M. sie angerempelt, sei gar „in mich reingesprungen“ – und dann unbeeindruckt weitergerannt, sagte Lena H. dem Richter. Bis zu diesem Punkt hätte das Verhalten des Mannes vielleicht noch als grob rücksichtslos durchgehen können – möglich, dass er die Frau zu spät gesehen hatte. Sie sagt, sie habe ihm „Arschloch!“ hinterher gerufen. Da habe er gestoppt und sei zu ihr zurückgekommen. Mehrfach habe er ihr die Faust in die Seite gestoßen mit dem Ziel, sie in den Graben neben der Trasse zu stoßen. Es gelang ihm nicht ganz. Schließlich trabte er davon. Und Lena H. verfolgte ihn, nahm mit ihrem Handy ein Video auf: „Stehenbleiben! Bleiben Sie sofort stehen!“ ruft sie ihm beim Rennen hinterher; er setzt seinen Weg fort und ist irgendwann verschwunden. Ermitteln konnte ihn die Kamener Polizei später anhand seiner Laufbekleidung. Auf dem Rücken war der Name eines Vereins abgedruckt – das genügte.
Lena H. erlitt Zerrungen und eine Thorax-Prellung. „Die erste Nacht konnte ich kaum liegen.“ Eine Woche hielten die Beschwerden an. Sie sei stolz, dass sie die Gewalttat des Mannes nicht hingenommen habe, sagt sie heute. Im Alltag komme die Situation immer noch zu ihr zurück – einfach, weil der Vorfall auf der alten Bahntrasse so völlig aus dem Nichts geschehen sei.
Und Daniel M.s Version? Die gibt es nicht. Er bestätigte, dass er auf Lena H.s Video zu sehen sei. Aber er habe ihr nichts getan. Darum wolle er einen Freispruch. Vorstrafen? Nicht vorhanden. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro. Der Richter ging noch deutlich darüber hinaus: 90 Tagessätze à 15 Euro lautete das Urteil für den Bergkamener Bürgergeldbezieher. Er kann Berufung einlegen. Der Fall würde dann am Landgericht Dortmund nochmal verhandelt.