Jobcenter betrogen: 4.500 Euro Strafe für 3.450 Euro „vom Amt“

von Andreas Milk
Für einen Betrug zu Lasten des Jobcenters Kreis Unna ist ein Bergkamener vor dem Amtsgericht Kamen zu einer Geldstrafe verurteilt worden: 4.500 Euro (150 Tagessätze à 30 Euro) soll er dafür zahlen, dass er zu Unrecht 3.450 Euro bezogen hatte. Und dieses zu Unrecht bezogene Geld kommt noch oben drauf. Denn zurückgezahlt wurde davon bis jetzt nichts.

Es ging in dem Verfahren um die Zeit von Dezember 2020 bis März 2021. John T. (Name geändert) hatte bis Ende November 2020 noch Arbeitslosengeld von der Bundesagentur bezogen. Zum Stichtag 1. Dezember rutschte der Familienvater in die Zuständigkeit des Jobcenters. In dessen Akten ist vermerkt, dass er Mitte Februar 2021 am Telefon von der – mündlichen – Einstellungszusage eines neuen Arbeitgebers berichtete. Tatsächlich ergab ein Datenabgleich, dass T. schon seit dem 1. Dezember 2020 erwerbstätig war – und zwar für ein Nettogehalt von etwa 2.500 Euro monatlich.

Wortreich beschrieb John T. dem Richter seine Situation. Er sprach davon, seine Kontoauszüge nicht geprüft und darum die Zahlungen des Jobcenters nicht bemerkt zu haben. Die öffentliche Hand zu betrügen, sei nicht seine Absicht gewesen.
Plausibel klang das alles nicht. Was ebenfalls gegen den Mann sprach: eine Reihe von Vorstrafen – gerade auch wegen Betrugsdelikten. Die letzte Tat liegt allerdings schon neun Jahre zurück. Wäre es anders, so der Richter, wäre jetzt wohl eine Haftstrafe fällig gewesen.