Jobcenter: Anliegen können auch telefonisch geklärt werden

Derzeit erleben wir eine Hochphase der ansteckenden Atemwegserkrankungen. Daher weist das Jobcenter Kreis Unna darauf hin, dass Kunden ihre Anliegen auch telefonisch klären können. Sollte die Telefonnummer des Ansprechpartners im Jobcenter nicht bekannt sein, steht die Service-Hotline (02303) 2538-0 täglich von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Ferner können Kunden des Jobcenters den Online-Service für Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsmitteilungen nutzen: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2 (direkte Verlinkung zum eService auch auf der Startseite www.jobcenter-kreis-unna.de).

In vielen Fällen kann auf eine persönliche Vorsprache in den Geschäftsstellen des Jobcenters verzichtet werden. Bei dringenden Anliegen oder Termineinladungen können Kunden auch weiterhin persönlich vor Ort vorsprechen. Die Mitarbeiter des Jobcenters beachten die einschlägigen Hygienehinweise, um ein mögliches Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Gern können Kunden bei Bedarf auch einen neuen Termin mit dem zuständigen Ansprechpartner im Jobcenter Kreis Unna abstimmen. Die Erreichbarkeits- bzw. Öffnungszeiten bleiben unverändert und können auf der Homepage des Jobcenters Kreis Unna abgerufen werden.