Jetzt ist es auch amtlich: Stadtrat soll Bürgerantrag gegen den Bau der L821n ablehnen
Jetzt ist es auch amtlich: Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, in seiner Sitzung am 6. Juni den Bürgerantrag gegen den Bau der L821n abzulehnen. Dieser Rechtsauffassung haben sich auch der Kreis Unna als kommunale Aufsichtsbehörde und der Städte- und Gemeindebund NRW angeschlossen.
In der Begründung dazu heißt es: „Am 21.03.2019 überreichte Herr Rolf Humbach, einer der Initiatoren Bürgermeister Roland Schäfer einen Einwohnerantrag. Dieser Einwohnerantrag hat das Ziel, dass der Rat der Stadt Bergkamen über folgende Angelegenheit berät und entscheidet: „Soll die L82n gebaut werden.“
Nach unverzüglicher Prüfung kann festgestellt werden, dass das erforderliche Unterschriften-quorum erreicht wurde. Mit der dargestellten Frage bewegt sich der Einwohnerantrag allerdings nicht im Rahmen der Zuständigkeit des Rates der Stadt Bergkamen. Da es sich bei der L 821n um eine Landesstraße handelt, ist im vorliegenden Fall nicht die Stadt Bergkamen gesetzlich für den Bau der Straße zuständig, sondern das Land Nordrhein- Westfalen, das sich nach § 43 Abs. 2 StrWG NRW des Landesbetriebes Straßenbau bedient. (…)
Die Initiatoren sind bereits im November 2018 im Rahmen der Beratung zu einem möglichen Einwohnerantrag durch die Verwaltung darauf hingewiesen worden.
Die Rechtsauffassung der Stadt Bergkamen ist inzwischen auch durch die Kommunal-aufsicht des Kreises Unna und den Städte- und Gemeindebund NRW bestätigt.“