Interkommunale Wärmeplanung – Der gemeinsame Weg in die Energiewende von Bergkamen, Kamen und Bönen
Wir müssen etwas tun. Mit Blick auf den Klimawandel ist es inzwischen allgemeiner Konsens, dass sich nicht nur das Klima ändert, sondern auch die Anforderungen an die Energieversorgung. Zentraler Punkt spielt dabei die Kommunale Wärmeplanung. Wie es damit weitergeht, haben Kamens Bürgermeisterin Elke Kappen, Bergkamens Bürgermeister Bernd Schäfer sowie Bönens Bürgermeister Stephan Rotering gemeinsam mit Jochen Baudrexl, Geschäftsführer der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen, am vergangenen Dienstag (28.05.) in einer Infoveranstaltung den Räten der drei Kommunen vorgestellt.
Energie und Wärme haben weltweit einen Anteil von fast 60% der weltweiten CO2-Emissionen. Genau hier setzt die von der Bundesregierung im Wärmeplanungsgesetz geforderte Kommunale Wärmeplanung an.
Der kommunale Wärmeplan ist ein Instrument zur Erreichung der angestrebten Klimaneutralität der Bundesregierung bis 2045. Die Regelung sieht vor, dass in Kommunen mit einer Einwohnerzahl von bis zu 100.000 bis spätestens 30. Juni 2028 ein kommunaler Wärmeplan erstellt sein muss. Die drei Kommunen Kamen, Bönen und Bergkamen fallen unter diese Grenze und wollen sich dieser Aufgabe gemeinsam stellen.
Die beantragten Fördergelder in Höhe von Kamen rund 122.000 €, Bergkamen rund 125.000€ und Bönen rund 102.000 € wurden jüngst bewilligt. Zum Auftakt wurden die Räte der drei Kommunen im Rahmen der Informationsveranstaltung „Interkommunale Wärmeplanung: Der gemeinsame Weg in die Energiewende“ in der Stadthalle Kamen am 28.05.2024 über die Ziele, Rahmenbedingungen und die Komplexität der Aufgabe ins Bild gesetzt.
Bis zum nächsten Sommer soll die erste Fassung der Kommunalen Wärmepläne erarbeitet werden. Ein zentraler Teil dieser Pläne wird die Ausweisung von Eignungsgebieten für bspw. Fernwärmenetze oder Einzelheizungen sein. Diese Ausweisung bietet den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort eine Hilfestellung dabei, wie mit der eigenen Heizungsanlage zu verfahren ist und schafft damit Planungssicherheit.
Eine besondere Relevanz erhält das Wärmeplanungsgesetz durch seine Verschneidung mit dem Gebäudeenergiegesetz, kurz dem GEG. Der zuvor genannte Stichtag bis zu dem die kommunalen Wärmepläne spätestens vorzulegen sind, gilt gleichermaßen als finaler Startschuss für die Vorgabe, dass auch in Bestandsgebäuden jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden muss (vorbehaltlich bestimmter Ausnahme- und Übergangsregelungen).
Vor dem 30. Juni 2028 stellt der kommunale Wärmeplan eine informelle Planung ohne rechtliche Auswirkungen dar. Allein der Beschluss des Wärmeplans löst für Bürgerinnen und Bürger noch keine direkte Umsetzungspflicht des GEG aus.
Grundsätzlich gilt für die drei Kommunen aber: Wir müssen etwas tun und je eher die Kommunale Wärmeplanung vorliegt, desto schneller erhalten die Bürgerinnen und Bürger die notwendige Orientierungs- und Entscheidungsgrundlage, die sie für einen effizienten Umbau hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung brauchen