Impffahrplan NRW: Nur aktuell Berechtigte erhalten Impfung

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am 5. Mai den weiteren Impffahrplan für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Damit können sich nun auch einzelne Personengruppen der Priorität 3 im Impfzentrum impfen lassen – aber noch nicht alle aus dieser Gruppe. Wer noch nicht berechtigt ist, wird am Impfzentrum abgewiesen.

„Es gibt erhebliche Probleme mit Personen, die sich einen Termin buchen, aber noch gar nicht impfberechtigt sind“, so der Leiter des Gesundheitsamtes, Josef Merfels. „Die Berechtigung wird dann an der Anmeldung überprüft und wer noch nicht an der Reihe ist, der muss vor Ort wieder abgewiesen werden. Diese Situation ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Impfzentrum sehr belastend. Auch führen die zum Teil langwierigen Diskussionen dazu, dass sich die Wartezeiten für die impfberechtigten Personen merklich verlängern.“

Übersicht der Berechtigten aus Gruppe 3 

Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
Verkäuferinnen und Verkäufer im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

Diese – und nur diese Personengruppen aus der Gruppe 3 (erhöhte Priorität) – können sich seit 6. Mai über das Terminbuchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe (KVWL) einen Impftermin im Impfzentrum buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800 / 116 117 02.
Für den Nachweis der Impfberechtigung muss das vom Land NRW vorgesehene Formular verwendet werden. Es ist unter www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung zu finden.

Neben den genannten Personengruppen können sich auch enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen mit Pflegestufe und Schwangeren (Priorität 2) sowie Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach Paragraf 3 Nummer 2 der Corona-Impfverordnung des Bundes einen Impftermin über das Buchungsportal der KVWL buchen.

Eine gute Übersicht, wer aktuell geimpft werden kann und wo der Termin zu buchen ist, hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe unter www.corona-kvwl.de/patienteninfos/corona-schutzimpfung/impffahrplan-fuer-nrw zusammengestellt. PK | PKU