Im Suff Polizisten attackiert: Geldstrafe
von Andreas Milk
Patrick M. (25, Name geändert) studiert Jura, er arbeitet auf 450-Euro-Basis im Securitybereich. Er ist zwei Mal gegenüber der Polizei ausgerastet – und zwar so richtig. In beiden Fällen hatte er mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Im Prozess vor dem Kamener Amtsgericht ging es außerdem um einen Zwischenfall nach einem Kneipenbesuch: Durch M.s Schuld erlitt ein Gast schwere Gesichtsverletzungen.
Gleich fünf Polizistinnen und Polizisten waren für Zeugenaussagen zum Verhandlungstermin gekommen. Zum einen ging es um einen Einsatz an der Bambergstraße. Dort wohnte M.s Exfreundin. M. fiel erst durch Pöbeleien auf, dann griff er die Beamten an. Drei Monate später geschah etwas Ähnliches nach einem Autounfall, in den M. verwickelt war. Eine Polizistin nannte M.s Verhalten „erschreckend“. Selbst zu dritt sei es bei dem Bergkamener Einsatz kaum möglich gewesen, ihn zu bändigen: M. habe getreten und Kopfstöße verteilt. Später auf der Wache hätten sich sieben Beamte mit ihm abmühen müssen. Ähnliche Attacken gab es beim Einsatz wegen des Unfalls. Patrick M. sagt heute: Er schäme sich; sein Verhalten sei „unter aller Sau“ gewesen. In seiner Familie gibt es Polizisten, und er selbst hat bei der Bundeswehr gedient.
Fast schon harmlos mutet im Vergleich die Sache mit dem Kneipenbesuch an. Ihre Folgen sind aber am weitreichendsten. Schauplatz war das „82 West“ in Kamen. M. soll seinem Widersacher einen Stoß versetzt haben. Der Mann stürzte, blutete Stunden später im Schlaf aus dem Ohr. Eine Operation war nötig. Der Patient bekam Schrauben in den Kiefer. Noch heute knacke es, wenn er den Mund weit aufmache. Manchmal habe er auch ein Pfeifen im Ohr, erzählte er vor Gericht. Dass es zu der Verletzung kam, beruhte wohl auf einem Missverständnis. Patrick M. hatte eine Bewegung des Mannes so gewertet, als wolle der einen anderen Gast angreifen. Tatsächlich ging es aber wohl bloß darum, eine Jacke anzureichen.
Reumütig bekannte Patrick M., er habe mit den schwarzen drei Monaten – all das geschah zwischen Dezember 2021 und Februar 2022 – seine Zukunft riskiert. Entschuldigungen an die beteiligten Polizisten wurden von denen zur Kenntnis genommen – mehr aber auch nicht: M.s Worte seien nichts wert ohne eine Änderung seines Verhaltens, fand ein Beamter.
Genau solch eine Veränderung soll es aber geben. Patrick M. hat sich einer Selbsthilfegruppe von Alkoholikern angeschlossen und ist in Kontakt getreten mit der LWL-Klinik in Dortmund für eine Therapie. Verurteilt wurde er vom Richter für fahrlässigen Vollrausch, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte bei verminderter Schuldfähigkeit und fahrlässige Körperverletzung: Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro soll M. zahlen. Die 30 Euro Tagessatzhöhe richten sich nach seinem Einkommen. Die Zahl von 120 Tagessätzen richtet sich nach der Höhe der Schuld. M.s Strafe – wenn sie denn rechtskräftig wird – landet in seinem Führungszeugnis. 90 Tagessätze sind die Grenze für einen Eintrag.