IHK: Große Unzufriedenheit bei den Unternehmen im Kammerbezirk

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Stellten den IHK-Jahresbericht 2020 im Rahmen der hybriden Pressekonferenz vor (v.r.): IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann, IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schreiber und der stellv. Hauptgeschäftsführer Wulf-Christian Ehrich.
Fotos: IHK zu Dortmund/Stephan Schütze

Heinz-Herbert Dustmann, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund und Stefan Schreiber, IHK-Hauptgeschäftsführer, stellten auf einer hybriden Pressekonferenz am 20. April den Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2020 vor. Das von der Corona-Pandemie geprägte Jahr stellte die Unternehmerschaft im Kammerbezirk vor große Herausforderungen. Dustmann erinnerte in diesem Zusammenhang an seine Aussage vom IHK-Jahresempfang im Dezember 2020. Hier sprach er von einem „annus horribilis“, einem schrecklichen Jahr. „Wir müssen sogar darauf achten, dass 2021 nicht in eine ähnliche Richtung geht, und es keine ‚anni horribiles‘ werden. Die Vorzeichen sind nicht gut“, so Dustmann.

Er verwies hierbei auf die aktuelle IHK-Unternehmensumfrage, die vom 22. März bis zum 10. April lief. Es wurden insgesamt 440 Firmen aus Dortmund, Hamm und dem Kreis Unna anhand einer Schulnotenskala befragt, wie zufrieden sie mit den Beschlüssen von Bund und Ländern zur Bewältigung der Corona-Pandemie sind. „Knapp jedes zweite Unternehmen vergibt die Note 5, also ‚mangelhaft‘“, erläuterte Dustmann. Mehr als jedes vierte Unternehmen bewerte die Beschlüsse lediglich mit der Note 4, also „ausreichend“. „Die Note 3 oder Note 2 vergeben zusammen ebenfalls rund 27 Prozent und nur rund 0,2 Prozent benoten mit 1, also einem ‚sehr gut‘.“ Der IHK-Präsident wolle das Zeugnis gar nicht groß interpretieren, aber: „Wenn die Wirtschaft im Frühjahr 2021 nach über einem Jahr Corona-Krise so derart unzufrieden mit den Notfallplänen auf Bund- und Länderebene ist, dann ist es dringend Zeit, das Krisenmanagement zu ändern.“

Die Unternehmen im Kammerbezirk wurden außerdem dazu befragt, wie sie ihre gegenwärtige Lage einschätzen. Fast ein Drittel beurteilt die Situation aktuell als gut und knapp die Hälfte ist zufrieden – aber auch mehr als 20 Prozent sagen, dass sie schlecht ist. Vor allem Corona hatte massive Einwirkungen auf die wirtschaftliche Lage: „Rund 45 Prozent sagen, dass sich die Situation mit Beginn der Pandemie verschlechtert hat“, so Dustmann.

Die gegenwärtige Krise hatte insbesondere massive Auswirkungen auf den Ausbildungsmarkt, wie IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schreiber herausstellte: „Die Pandemie und bereits der erste Lockdown im Frühjahr haben den Ausbildungsmarkt in der heißen Bewerbungsphase abrupt ausgebremst und zeitweise fast vollständig zum Erliegen gebracht.“ Wegen der andauernden Corona-Pandemie könnten persönliche Beratungen zum Thema Ausbildung oder entsprechende Messen und Veranstaltungen nicht wie gewohnt stattfinden. „Die fehlenden direkten Kontaktmöglichkeiten zwischen Betrieben und Schulabgängern konnten auch innovative, digitale Ausweichformate nicht vollständig kompensieren“, so Schreiber. Insgesamt verzeichnete die IHK im Jahr 2020 nur 4.254 Neuverträge in Dortmund, Hamm und dem Kreis Unna – ein Minus von mehr als 16 Prozent verglichen mit 2019.

Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarkt haben einige gemeinsame Schnittmengen: Laut IHK-Umfrage gehen etwa 15 Prozent der Unternehmen davon aus, dass die Beschäftigtenzahlen weiter sinken, ebenso viele Betriebe glauben aber auch, dass diese Zahlen wieder steigen. Schreiber wies darauf hin, dass besonders vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie viele wirtschaftspolitische Themen weiterhin auf der IHK-Tagesordnung stünden. Zugleich versprach er, dass sich die IHK weiterhin stark einbringen werde, „ganz im Interesse unserer Unternehmen“.

1 Kommentar

  1. Ich arbeite als Berufseinstiegsbegleiter für einen Bildungsträger im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit an einer Schule im Kreis Unna. Eine Betreuung der Schüler wäre durchaus möglich, da die Bewerbungen sämtlich in Einzelbetreuung geschrieben werden.
    Die Problematik liegt nur darin, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales durch die Coronaschutzverordnung eine zukunftsgerichtete Betreuung der Schüler aktiv verhindert, während das Schulministerium versucht, wenigstens Mindeststandards durch die Coronabetreuungsverordnung (Präsenzarbeit der Abschlussklassen) aufrecht zu erhalten.

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