Hinweis der Polizei: Auch auf E-Scootern gilt die 0,5-Promille-Grenze
Es ist Sommer. Nach ein paar Cocktails auf der Hinterhofparty oder Hopfenkaltschalen im Biergarten beschickert mit dem E-Scooter nach Hause fahren? Keine gute Idee! Denn: Auch für die Elektrokleinstfahrzeuge gilt die 0,5-Promille-Grenze. Darauf weist die Kreispolizeibehörde Unna nach dem jüngsten Irrglauben einer Frau aus Werne in der Nacht zu Freitag (16.06.) hin.
Alkoholisiert war die 40-jährige Wernerin gegen 1.15 Uhr mit einem E-Scooter auf der Capeller Straße unterwegs. Einer Streifenwagenbesatzung fiel ihre unsichere Fahrt auf – sie verlor immer wieder das Gleichgewicht. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt – sie pustete mehr als 1,2 Promille. Die Wernerin gab an, extra zum E-Scooter gegriffen zu haben, weil sie eine höhere Promille-Grenze für die elektronischen Roller vermutete. Doch das ist falsch.
Bereits ab 0,3 Promille macht man sich strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Betrunkenen E-Scooter-Fahrenden drohen nicht nur hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern auch Geldstraften, Fahrverbote und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, und Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar ein striktes Alkoholverbot. Kommt es hier zu Verstößen, sind unter anderem Probezeitverlängerungen und verpflichtende Aufbauseminare möglich.