Hanftee aus dem Internet: Knapp an Haft vorbei

von Andreas Milk
Dass ein Angeklagter einen Anwalt mitbringt, ist im Kamener Amtsgericht nicht ungewöhnlich. Dass eine Zeugin auch einen dabei hat, ist die Ausnahme. Und die gab es heute im Prozess gegen den 31-jährigen Oberadener Tobias H. (Name geändert). Es ging um unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln. Bei einem Online-Versand im Münsterland hatte H. Hanftee gekauft. Gegen die Betreiberin des Versandes ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Münster – Grund genug für die Frau, sich ebenfalls juristischen Beistand zu holen.

Am 9. Januar, nachmittags gegen 16 Uhr, war die Polizei an einer Bergkamener Bushaltestelle auf Tobias H. aufmerksam geworden. In der Anklage stand nun: H. habe 14,4 Gramm Marihuana bei sich gehabt. „Ich dachte, ich bin auf der sicheren Seite“, sagte H. vor Gericht. Auf der Homepage des Versandes ist zu lesen, das Warenangebot sei „100 % legal“, das verwendete Saatgut sei EU-zertifiziert, der strafrechtlich bedeutsame THC-Gehalt liege unter der relevanten Grenze von 0,2 Prozent.

Der Fall des Oberadeners hat inzwischen auch das Landeskriminalamt beschäftigt. Dessen Labor stellte allerdings einen THC-Gehalt von fast 0,3 Prozent fest. Das, was Tobias H. seinerzeit mit sich herum trug, sei für bis zu drei Rauschzustände gut gewesen, befanden die Fachleute.
Tobias H. hat seit seiner Jugend rund ein Dutzend Vorstrafen gesammelt. Es laufen aus früheren Verurteilungen noch drei Bewährungen. Er war auch schon im Gefängnis. Mittlerweile hat er eine kleine Familie. Unter Tränen versicherte er, nicht gewusst zu haben, dass ihn der Hanftee in Schwierigkeiten bringen könnte. Schließlich habe er den Tee nicht heimlich aus dem Ausland eingeschmuggelt, sondern bei einem deutschen Versand ordentlich gegen Rechnung erworben.

Dieses Bemühen um Legalität rettete ihn vor einer neuen Haft. Der Richter verurteilte Tobias H. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 20 Euro. Objektiv, so der Richter, sei der gekaufte Stoff „rauschmittelfähig“ gewesen – ganz egal, was die Anbieterin auf ihrer Internetseite schrieb. Tobias H. habe zwar Ärger vermeiden wollen, aber nicht näher hingesehen, ob der Hanfkauf wirklich in Ordnung sei – trotz seines Vorlebens und der schwebenden Bewährung.

H.s Verteidiger hatte Freispruch beantragt – der Staatsanwalt zwei Monate Haft. Eine Woche ist für beide Seiten Zeit, Berufung einzulegen.