Handyklau vor laufender Kamera: Geldstrafe
von Andreas Milk
„Ich glaub‘ Ihnen einfach nicht“: Die Geschichte, die der pensionierte Bergmann Manfred F. (Name geändert) erzählt hatte, kam dem Kamener Amtsrichter schon sehr merkwürdig vor. Es ging um ein Handy, liegen geblieben im Automatenbereich der Bergkamener Sparkassenhauptstelle.
Manfred F. sagt, er habe es beim Geldabheben gefunden, zwei oder drei Minuten vergeblich auf das Auftauchen des Eigentümers gewartet und seinen Fund schließlich bei der Polizei melden wollen. Auf dem Weg zur Wache allerdings, vermutlich irgendwo bei Kaufland, habe er das Handy verloren.
Das hielt der Richter für unglaubhaft. Dazu kam noch: Der rechtmäßige Handybesitzer hatte berichtet, er habe seinerzeit den Verlust schnell bemerkt und sei gleich zurück gelaufen zur Sparkasse. Manfred F. sei aber nicht da gewesen, geschweige denn das Handy. Nach dem Anwählen der Nummer wurde es abgeschaltet. Ermittelt wurde F. mit Hilfe von Aufzeichnungen der Sparkasse.
Der Richter war überzeugt: F. hat sich des Diebstahls schuldig gemacht. Vorstrafen hat der Rentner nicht. Fürs Mitnehmen des Handys wurde er jetzt zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Sein Verteidiger hatte Freispruch beantragt. Sein Hauptargument: Kaum einer wäre so dumm, in einem Raum, der von Kameras überwacht wird, ein fremdes Handy einzustecken.