Handy-Plagiate verkauft: Strafe wegen Betrugs
von Andreas Milk
Vor drei Jahren hat ein Mann aus Bergkamen, heute 39, als Gabelstaplerfahrer einen Arbeitsunfall erlitten. Folge: ein kaputtes Bein – und sechs Operationen. Das Geld wurde knapp für ihn, seine Lebensgefährtin und die kleine Tochter. „Eine schwierige persönliche Situation“ sah denn auch jetzt der Strafrichter in Kamen. Aber das rechtfertige natürlich keine Straftaten. Der Bergkamener hat Nepp mit gefälschten Handys begangen.
Im Sommer 2024 verkaufte er per Internetplattform ein angebliches iPhone 15 Pro Max sowie ein Samsung S24 Ultra für 1.000 und 750 Euro. Eine Übergabe an den Kunden war an der Kamener Fritz-Erler-Straße, die andere in Bergkamen an der Werner Straße. Dass die beiden Kunden jeweils ein minderwertiges Plagiat bekamen, ahnten sie vermutlich nicht. Der Angeklagte hatte die Geräte nach eigenen Angaben auf einem Flohmarkt erstanden, und zwar für insgesamt nur 1.000 Euro. Dass da irgendwas nicht stimmen konnte, müsste ihm klar gewesen sein.
Die erste Handy-Übergabe hatte er seinerzeit selbst übernommen. Die zweite erledigte ein Bekannter; der bekam sein eigenes Strafverfahren. Bei der zweiten Übergabe griff eine Zivilstreife der Polizei zu. Der betroffene Kunde bekam seine 750 Euro prompt zurück. Und auch von dem Tausender für das falsche iPhone hat der 39-Jährige mittlerweile 600 Euro zurückgegeben.
Der Richter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Markenrecht: 80 Tagessätze à 15 Euro sind fällig – das Urteil wurde gleich nach Verkündung rechtskräftig, weil es sowohl der Bergkamener als auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft akzeptierten.