GWA bietet kreisweite Lösungen an: Neue Regelungen für Elektroschrottverwertung

Der Gesetzgeber hat auf Basis EU-rechtlicher Vorgaben das neue „Elektrogesetz“ auf die Reise gebracht. Damit werden in Kürze schon im Oktober neue Regelungen in Kraft gesetzt, die die Rücknahme und Verwertung von ausgedienten Elektrogeräten betreffen und dazu beitragen sollen, die Recyclingquoten zu steigern. Unter dem Strich erhalten die Verbraucher mehr Abgabemöglichkeiten und die Anforderungen an den Handel werden steigen. Dem betroffenen Handel bietet die Kreisentsorgungsgesellschaft GWA ihre Unterstützung an.

MEDION Digital CameraMit dem neuen Gesetz werden sich nicht nur die davon betroffenen Geräte und deren Aufteilung in verschiedene Gruppen ändern, sondern auch die Möglichkeiten, die Geräte zurück zu geben.

So müssen alle Händler, die eine Verkaufsfläche für Handy, Fernseher, Computer, Waschmaschinen oder andere Elektrogeräte von 400 m2 haben, in Kürze ausgediente Produkte auch anderer Hersteller oder Vertreiber zurücknehmen. Bei kleinen Geräten kann der Verbraucher solche Geräte auch unabhängig von einem Neukauf zurückgeben.

Für die Verbraucher bleiben die bewährten Entsorgungswege über die Wertstoffhöfe im Kreisgebiet Unna erhalten. Dort können weiterhin kostenlos alle nicht mehr benötigten Elektrogeräte abgegeben werden.

Für den von den neuen Rücknahmeverpflichtungen betroffenen Handel entwickelt die Kreisentsorgungsgesellschaft GWA ebenfalls schnell und unbürokratisch entsprechende Lösungen. Damit sich der regionale Handel weiter auf das Verkaufen von Produkten und nicht auf deren Rücknahme konzentrieren kann, bietet die GWA den betroffenen Elektrofachhändlern, Baumärkten und anderen Verkaufsstellen an, die Elektrogeräte über ein eigenständiges Sammelsystem der GWA zurückzunehmen.