GSW-Mitarbeiter führen stichprobenartig Zählerablesung durch – Das gilt es zu beachten
Zum Jahresende steht bei den Gemeinschaftsstadtwerken (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen wieder die Ablesung der Zählerstände an. Die Zählerstände bilden die Grundlage für die Erstellung der Jahresendabrechnung. Bevor alle Kundinnen und Kunden in Kürze um ihre Zählerstände gebeten werden, findet in diesem Jahr wieder eine Sichtablesung durch GSW-Mitarbeiter statt.
In einigen ausgewählten Gebieten im Versorgungsgebiet übernehmen Mitarbeitende des Energieversorgers stichprobenartig die Ablesungen. Die GSW bitten die Kunden darum, den Mitarbeitern Zugang zu den Zählern zu gewähren. Sie sind an ihrem Dienstausweis als GSW-Mitarbeiter erkennbar. Die Kunden, bei denen eine Sichtablesung erfolgt, wurden in diesen Tagen persönlich darüber informiert. Die Sichtablesung findet von Montag (24. November) bis 19. Dezember statt.
Sollten die Kunden in diesem Zeitraum nicht anzutreffen sein, sollten die Kunden selbst ihre Zählerstände bis spätestens 9. Januar 2026 an die GSW übermitteln. Das geht am einfachsten und ganz bequem über das Online-Portal unter www.gsw-kamen.de/zaehlerstand oder per Foto-Scan in der neuen App „Meine GSW“. So können die Zählerstände in Sekundenschnelle und fehlerfrei übermittelt werden. Alle weiteren Informationen zur App gibt es unter www.gsw-kamen.de/app
Die Zählerstände benötigen die GSW als Grundlage für die Jahresendabrechnung, die im Frühjahr 2026 erfolgt. Sollte der Zählerstand nicht rechtzeitig übermittelt worden sein, sind die GSW dazu gezwungen, die Rechnung auf Basis des Vorjahresverbrauchs zu erstellen. Hierbei kann es zu Abweichungen von den tatsächlichen Verbräuchen kommen. In der Jahresendabrechnung teilt der Energieversorger seinen Kunden auch die neuen monatlichen Abschlagszahlungen mit.