Geplanter Neubau für Netto am Häupenweg: Stadtverwaltung muss umdenken

Um dieses Grundstück am Häupenweg geht es,

Die Bergkamener Stadtverwaltung will jetzt alle Beteiligten des Rechtsstreits um den neuen Netto-Markt und eines neuen Getränkemarkts am Häupenweg an einen Tisch bringen. Ziel sei es, so Beigeordneter Marc Alexander Ulrich eine für jede Seite tragbare Lösung zu kommen. „Aus Sicht der Stadtentwicklung für den bevölkerungsreichen Stadtteil Weddinghofen wäre ein schneller und rechtssicherer Baubeginn zur Stärkung der Nahversorgung wünschenswert. Kurze Wege zum Einkaufen sind für viele Menschen wichtig und schonen auch zugleich die Klimabilanz“, erklärte Ulrich am Donnerstag.

Anlass für diese Initiative ist ein Hinweis des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen an die Stadtverwaltung. Dort hatte Lina Ostendorff, die den benachbarten Bioland-Bauernhof betreibt, Klage gegen den positiven Bauvorbescheid der Stadt für diese Projekt erhoben. Offensichtlich hält das Gericht diesen Bauvorbescheid nicht für in Ordnung.

Grundlage für den positiven Bescheid war die Auffassung der Stadt, dass das Grundstück zwischen Wellenbad-Parkplatz im Osten und der Arztpraxis im ehemaligen Aldi im Westen zur Innenstadt gehört und deshalb dort eine Lückenbebauung erlaube. Das Grundstück mit einer Größe von ca. 3 Hektar gehe über eine klassische Baulücke deutlich hinaus, teilte das Gericht der Stadt mit.

„Die Einstufung des Grundstücks als Außenbereich bedeutet aber wohl nicht, dass das Vorhaben generell unzulässig ist“, erklärte Ulrich weiter. Es wäre laut Gericht nur unzulässig, wenn öffentliche Belange entgegenstünden. Im Nachbarstreit seien nur diejenigen öffentlichen Belange zu prüfen, die drittschützend sind. Dies wäre im vorliegenden Fall die Geruchsimmission. Das Gericht schlägt vor, diesen Prüfungspunkt im Rahmen der Baugenehmigung zu bearbeiten.

Ulrich: „Der Verwaltung sind bislang jedoch keine Beschwerden oder Hinweise aus der Nachbarschaft zur Geruchsbelästigung durch den Biolandhof bekannt, weshalb dieser Prüfungspunkt als nicht kritisch eingestuft worden ist.“

Es besteht nun die Möglichkeit, die Frage, ob das Vorhaben unzumutbaren Geruchsbelästigungen ausgesetzt ist, aus der Bauvoranfrage auszuklammern. Damit wäre es tatsächlich auf das spätere Bauantragsverfahren verschoben. Dieser Vorschlag wurde durch das Gericht unterbreitet und ist nicht unüblich. Nun müssen Kläger, potenzieller Bauherr und Stadt jeweils für sich entscheiden, ob eine zeitnahe Entscheidung durch das Gericht gewünscht ist und damit der Weg in das Baugenehmigungsverfahren eröffnet wird oder ob zunächst das Urteil des Gerichts über die Bauvoranfrage abgewartet werden soll.