„Gefahrbaumfällung“ im Lüttkeholz
Entlang der kompletten Außengrenzen des Bergkamener Waldgebietes Lüttkeholz (Ost- und Westteil) werden vom morgigen Donnerstag, 26., an bis voraussichtlich Samstag, 28. Oktober, Bäume gefällt. Wie Christiane Günther, Revierleiterin beim Regionalverband Ruhr (RVR), mitteilt, habe eine kürzlich durchgeführte Baumkontrolle ergeben, dass in einem 30 Meter breiten Streifen zur jeweiligen Außengrenze des Waldes eine Mehrzahl von Bäumen unterschiedlichste Schäden aufwiesen. Pilzbefall, Fäulen, Risse, Wachstumsdefizite und Wuchsanomalien an Bäumen führten dazu, dass ihre Stand- und Bruchsicherheit dauerhaft nicht mehr gewährleistet sei.
Für die Durchführung der Baumfällaktion sind rund drei Tage angesetzt. Im Lüttkeholz komme es dann abschnittsweise zu Sperrungen, wie der RVR mitteilt, der die Bevölkerung bittet: Halten Sie sich zur eigenen Sicherheit in jedem Fal an die vorhandenen Absperrungen, laufen Sie bitte nicht querfeldein durch den Waldbestand, meiden Sie am besten weiträumig den Arbeitsbereich und halten sie sich bitte an etwaige Anweisungen der Baustellenleitung des Forstpersonals.
Hintergrund der Aktion: Die jährlichen Baumkontrollen basieren auf einer für den Forstbereich des RVR gültigen Dienstanweisung „Verkehrssicherung“. Der allgemeinen Verkehrssicherung folgend, hat jeder auf seinem Grundstück die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu schaffen, d.h. für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Das schließt den verkehrssicheren Zustand der Bäume ein. Der Baumeigentümer ist grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen und Sachen zu verhindern.
„Um diese potentielle Gefahrenquelle für Verkehrsteilnehmer öffentlicher Straßen, angrenzende Anwohner, dem städt. Gymnasium, Sportplatz und Friedhof – gerade auch im Hinblick auf die derzeitig herrschenden Stürme – dauerhaft zu beseitigen, sollen die schadhaften Bäume entfernt werden“, so der RVR. Anders verhält es sich innerhalb des Waldgebietes. Hier sagt der Gesetzgeber eindeutig, dass das Betreten hinsichtlich waldtypischer Gefahren auf eigene Gefahr geschieht.
Da die Ausgangslage für die Durchführung der Maßnahme laut Günther „nicht ganz einfach“ sei – wegen der innerörtlichen Straße, dem Nahbereich zu Wohnbebauung und Schule, der starken Frequenzierung durch Waldbesucher – komme als Arbeitsgerät nur ein Fällbagger infrage. Der Fällbagger verbinde technische Innovation mit Effizienz: „Sein Mulitfunktionsgreifer mit Fällaggregat erledigt das Halten, Sägen, Wegheben und Ablassen von Ast- und Stammstücken in einem Arbeitsgang. Die erforderlichen Sicherheitsbereiche sind kleiner als bei herkömmlichen Fällmethoden. Großräumige Absperrungen entfallen weitgehend. Fällarbeiten mit Fällbagger bergen weniger Sicherheitsrisiken als andere Fällmethoden.“