Gefahr von Wildunfällen jetzt groß: Meldepflicht für Fahrzeugführer

Ein Reh auf eine Wiese am Rande des Naturschutzgebiets Beversee unweit der Werner Straße.

Autofahrer sind im Herbst und Winter mehrfach gefordert. Nicht nur Regen, Nebel und Schnee können gefährlich werden, auch mit Wildwechsel von Rehen und Wildschweinen müssen Autofahrer rechnen.

Die Tiere überqueren die Straßen auf dem Weg zu ihren Futterplätzen und haben schon so manchen Autofahrer erschreckt auf die Bremse treten lassen. Damit es beim Schrecken bleibt, gibt der Kreis-Jagdberater Dietrich Junge einige Verhaltenstipps.

Vorsichtig und langsam fahren
„Die meisten Wildunfälle lassen sich durch vorausschauende Fahrweise vermeiden“, sagt der Kreis-Jagdberater. „Gerade an Waldrändern und Lichtungen gilt aber: runter vom Gas und Augen auf.“ Nachts schreckt Fernlicht das Wild ab. Läuft doch einmal ein Tier auf die Fahrbahn, gibt es nur eins: Bremsen, Fernlicht aus, hupen.

Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, muss auf jeden Fall die Polizei verständigt werden, erklärt der Jagdberater: „Das gilt selbstverständlich auch, wenn das Tier verletzt wurde und weggelaufen ist.“ Die Polizei informiert dann den für das Gebiet zuständigen Jäger. „Auf keinen Fall darf das Tier ins Auto geladen und abtransportiert werden“, sagt der Wild-Profi.

Keine Angst vor Kosten
Übrigens: Grundsätzlich muss der Verkehrsteilnehmer für den Wildschaden nicht haften, es sei denn, er hat den Unfall zum Beispiel fahrlässig verursacht. Die Kosten für den Schaden am Fahrzeug übernimmt in aller Regel die Kfz-Versicherung.

Andere Regeln als bei Wild gelten für Haustiere. Verursacht ein Hund oder eine Katze einen Unfall, kommt der Halter für den Schaden auf. Allerdings muss auch hier die Polizei eingeschaltet werden. PK | PKU